Unterlassungsklage von Maike Kohl-Richter

Neues BGH-Urteil im Rechtsstreit um Memoiren von Altkanzler Kohl

Der Bundesgerichtshof hat sich mehrfach mit den Memoiren von Altkanzler Kohl befasst. Im aktuellen Verfahren ging es um Schadensersatz und darum, ob Kohls Witwe Auskunft über den Gewinn bekommt, der durch den Verkauf des Buchs erzielt wurde.

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"Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle" - das Buch von Heribert Schwan musste bereits an zahlreichen Stellen geschwärzt werden, nun werden wohl weitere dazu kommen. Grundlage für das Werk waren Gespräche zwischen dem verstorbenen Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl und dem Autor. Sie wurden in Kohls Wohnhaus in Ludwigshafen-Oggersheim geführt - vertraulich.

Schwärzung weiterer Stellen im Buch

Kohls Witwe Maike Kohl-Richter darf daher verlangen, dass weitere Stellen nicht weiter veröffentlicht werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Donnerstag: Bloß, weil einige Aussagen im Rahmen eines Gerichtsverfahrens bekannt wurden, verlieren sie dadurch nicht ihren Anspruch auf Vertraulichkeit. "Das würde nämlich zu einer unter Umständen fortschreitenden Aushöhlung des vertraglichen Schutzes führen", sagt Thomas Koch, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof.

Kein Persönlichkeitsrecht Kohls verletzt

Schadensersatz wird der Autor aber nicht zahlen müssen. Denn Schwan habe, indem er die Tonbandaufnahmen ausgewertet hat, nicht das Persönlichkeitsrecht Kohls verletzt. Denn das umfasse nur "Persönlichkeitsmerkmale wie das Bildnis, die Stimme und den Namen - nicht aber Äußerungen einer Person. Durch die Veröffentlichung des Buches ist aber, anders als wenn die Tonbandaufnahmen selbst veröffentlicht worden wären, die charakteristische Stimme von Helmut Kohl nicht hörbar gemacht worden", argumentiert der Vorsitzende Richter Koch.

Letzte Instanz entscheidet: Kein Schadensersatz

Schadensersatz vom Schriftsteller wird die Kohl-Witwe also nicht geltend machen können. Das ist nun in letzter Instanz entschieden. Welche vertraulichen Passagen im Buch genau noch geschwärzt werden müssen, wird das Oberlandesgericht Köln festlegen.

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