Die Masche war immer die gleiche: Bandenmitglieder hatten sich laut Anklage als Ärzte oder Polizisten ausgegeben, ihre älteren Opfer angerufen und ihnen vorgegaukelt, dass ein Familienmitglied einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hat. Damit der Verwandte aus dem Gefängnis frei kommt, müsse eine Kaution gezahlt werden. Das angeklagte Paar hatte im Prozess zugegeben, dass es in den sechs angeklagten Fällen diese Wertgegenstände eingesammelt hat.
Das waren Bargeld, Schmuck oder Goldmünzen im Gesamtwert von über 200.000 Euro. Die 44-jährige Frau soll dafür zuständig gewesen sein, die "Kaution" bei den Seniorinnen abzuholen. Ihr 61-jähriger Lebensgefährte hat laut Anklage das Fluchtauto gefahren.
Die sechs Opfer sind über 80 Jahre alt
Zwei der geschädigten Frauen sind aus Ludwigshafen, jeweils eine aus Neustadt an der Weinstraße und Pirmasens und zwei weitere aus Baden-Württemberg. Alle sechs waren eigentlich als Zeuginnen in dem Prozess geladen. Ihnen wurde die Zeugenaussage erspart, weil die Angeklagten die Taten zugegeben hatten. Das sei im Urteil strafmildernd berücksichtigt worden, sagte der vorsitzende Richter. Und auch, dass die Frau Hinweise auf den mutmaßlichen Kopf der Schockanrufer-Bande gegeben habe, der demnach in Polen sitzt. Diesem Hinweis werde noch nachgegangen.
Richter betont die Stellung der Abholer in der Bande
Zwar hätten die Beiden als Abholer nie Kontakt zu den Opfern gehabt, weder telefonisch noch persönlich, aber trotzdem komme ihnen eine große Verantwortung zu. Denn ohne Abholer würde der ganze Schockanrufer-Trick nicht funktionieren. Die Opfer von solchen Schockanrufen litten nicht nur unter dem Verlust ihrer Wertgegenstände, sondern auch unter Angst und Scham, so der Richter.