Der Mann aus Freimersheim (Kreis Südliche Weinstraße) hatte dem zuständigen Veterinäramt am vergangenen Donnerstag zehn verendete Gänse gemeldet. Seine übrigen sechs Gänse starben in den darauffolgenden Tagen.
Den Tieren wurden Proben entnommen, dann wurden die Proben zum Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz geschickt. Das Ergebnis der Untersuchung: Die Gänse sind mit dem Vogelgrippe-Erreger H5 infiziert.
Noch keine offizielle Bestätigung der Vogelgrippe
Der Halter besitzt noch fünf Hühner, die jetzt als Vorsichtsmaßnahme getötet werden. Noch ist das Ergebnis nicht endgültig bestätigt. Darum werden die toten Gänse in dem Betrieb noch als Verdachtsfälle bezeichnet.
Dem bundesweit tätigen Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) wurden weitere Proben geschickt, um diese Verdachtsfälle zu überprüfen.
Ein bestätigter Vogelgrippefall im Rhein-Pfalz-Kreis
Beim Veterinäramt im Kreis Südliche Weinstraße sind gut 40.000 Nutztiere wie Hühner, Gänse, oder Tauben gemeldet. Im Rhein-Pfalz-Kreis ist bei Haltern bislang kein Verdachtsfall aufgetreten.
Allerdings wurde hier in Bobenheim-Roxheim (Rhein-Pfalz-Kreis) bei einer toten Kanadagans der Geflügelpest-Erreger festgestellt und dieser Fall ist auch offiziell bestätigt.
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Hühnerhof mit gut 1.000 Hennen
Im Rhein-Pfalz-Kreis liegt die Zahl der gemeldeten Vögel bei gut 35.000 Tieren, nicht ganz so hoch, wie im Kreis Bad Dürkheim. Aber es gibt einen Hühnerhof mit mehr als 1.000 Tieren. 80 Prozent der Halter haben nicht mehr als 20 Vögel.
Menschen sollen Kontakt zu Wildvögeln meiden
Der Erreger H5N1 ist für Menschen nicht unmittelbar gesundheitsgefährdend. Dennoch sollten Menschen direkten Kontakt zu toten Vögeln meiden. Spaziergänger sollen tote Wildvögel melden - außer Tauben und Singvögel. Auch sollen Hunde in Ufer- und Feuchtgebieten angeleint werden.
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Empfehlungen für Geflügelhalter
Geflügelhalter wird aber empfohlen, ihre Tiere zu schützen. Sie sollen zum Beispiel Außengelände abdecken und die Futterstellen nur ihren Tieren zugänglich machen.
Straßen- und Stallkleidung soll streng getrennt werden und Hände vor dem Betreten und nach dem Verlassen gründlich waschen. Auch sollen sie ihre Käfige und Volieren sichern, dass niemand ohne Erlaubnis hinein kann.