Der Angeklagte, 18, hatte bereits am ersten Prozesstag in Frankenthal seine Tat zugegeben: Mit Messer und Hammer bewaffnet schlich er sich ins Schlafzimmer seines Vaters. Er habe ihn töten wollen, sagte er vor Gericht.
Der Vater, 52, konnte den Angriff abwehren, wurde aber verletzt. Er hatte den Ermittlungen zufolge sieben blutende Kopfverletzungen und eine 15 Zentimeter lange Schnittwunde am Unterarm erlitten.
Gericht wendet Jugendstrafrecht an
Psychischer Druck als Motiv? 18-Jähriger gesteht vor Landgericht Frankenthal: Er wollte Vater im Schlaf töten
Im Prozess am Landgericht Frankenthal hat ein 18-jähriger Angeklagter zu Beginn der Verhandlung ein Geständnis abgelegt. Er soll versucht haben, seinen schlafenden Vater zu töten.
Das Gericht hat bei seinem Urteil nun das Jugendstrafrecht angewandt und die Haftstrafe von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Damit ist es einer zentralen Forderung der Verteidigung nachgekommen. Auch ein Gutachter und ein Jugendamtsvertreter hatten im Laufe des Prozesses die Anwendung des Jugendstrafrechts empfohlen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten gefordert.
Gericht: Urteil als Warnung
Dass der 18-Jährige die Tat gestanden hat, sei für das Gericht mit ausschlaggebend gewesen, so eine Sprecherin des Landgerichts Frankenthal. Es sei davon auszugehen, dass der junge Mann die Untersuchungshaft und die Verurteilung als Warnung sehe.
Als Motiv für seine Tat gab der Angeklagte an, dass er sich von seinem Vater psychisch unter Druck gesetzt gefühlt habe. Seine Eltern sind getrennt, er lebte bei seiner Mutter. Aktuell ist er in der Jugendstrafanstalt untergebracht, sein Vater besuchte ihn dort bereits mehrfach.