Gleichheitsgrundsatz verletzt

Nach Gerichtsurteil zu AfD: Podiumsdiskussion zur Landtagswahl an Uni Mainz abgesagt

Kurz vor Beginn wurde eine Wahldebatte an der Uni Mainz gestrichen. Zuvor hatte das Mainzer Verwaltungsgericht entschieden, dass auch ein AfD-Kandidat eingeladen werden müsse.

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Von Autor/in Ilona Hartmann, Golo Schlenk

Der Fachschaftsrat der Politikwissenschaftler wollte am Donnerstagabend eine Podiumsdiskussion im Vorfeld der rheinland-pfälzischen Landtagswahl veranstalten. Dazu hatte er Politiker aller im Landtag vertretenen Parteien eingeladen - außer der AfD. Das wollte ein AfD-Kandidat nicht hinnehmen und hatte geklagt.

Verwaltungsgericht: Uni Mainz muss Gleichheitsgrundsatz einhalten

Das Verwaltungsgericht Mainz gab ihm in einem Eilverfahren Recht. Es begründete seine Entscheidung damit, dass sowohl die Mainzer Johannes Gutenberg-Universität als auch die Fachschaft Politikwissenschaft Körperschaften öffentlichen Rechts seien und damit für sie der Gleichheitsgrundsatz gelte.

Sogar eine Vertreterin der Linken, so das Gericht, hätte mitdiskutieren dürfen, obwohl die Linken nicht im Landtag sind. Nach dem Grundsatz der Chancengleichheit stehe auch dem AfD-Vertreter die Teilnahme zu.

Konzept der Wahlberichterstattung des SWR Abgestufte Chancengleichheit

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Fachschaft Politikwissenschaft sagt Wahldebatte komplett ab

Die Fachschaft Politikwissenschaft hat die Podiumsdiskussion nach der Gerichtsentscheidung kurzerhand ganz abgesagt - keine zwei Stunden vor Beginn der Veranstaltung.

Thesen der AfD sollen nicht normalisiert werden

Der Fachschaftsrat Politikwissenschaft hat die Absage der gesamten Podiumsdiskussion damit begründet, dass er nicht zu einer "Normalisierung der in Teilen rechtsextremen AfD beitragen" möchte.

Nach Meinung der Studentinnen und Studenten würde eine Podiumsdiskussion die Positionen aller teilnehmenden Parteien gleichrangig darstellen.

Keine Legitimierung rechtssextremer Ideen

In einer Stellungnahme an den SWR schreibt der Fachschaftsrat Politikwissenschaft: "Dem wissenschaftlichen Diskurs ist zu entnehmen, dass ein Einladen der AfD zu einer Podiumsdiskussion dazu führen würde, das rechtsextremistische Ideen verbreitet und dadurch als legitim angesehen werden."

Da sich die Fachschaft Politikwissenschaft für die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgesprochen habe, sei eine Podiumsdiskussion mit der AfD ein Verrat an den Werten der Fachschaft.

Denn das rheinland-pfälzische Innenministerium habe im Verfassungsschutzbericht 2024 festgestellt, dass die AfD ein Volksverständnis vertreten würde, welches nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar sei.

AfD-Klage zu Wahldebatte in Oppenheim wurde abgelehnt

Erst Anfang der Woche hatte das Mainzer Verwaltungsgericht in einer ähnlichen Sache anders entschieden. Der AfD-Landtagskandidat Carsten Propp hatte versucht, seine Teilnahme an einer Wahldebatte in Oppenheim per Eilantrag einzuklagen.

Dabei ging es um die Veranstaltung "Jugend trifft Politik", die von einer Jugendorganisation der evangelischen Kirche und einem Jugendgremium der Verbandsgemeinde organisiert worden war. Diese seien nicht zur Neutralität verpflichtet. Das bedeutet, dass sie Parteien nicht gleich behandeln müssen.

Das Verwaltungsgericht hatte deshalb Propps Eilantrag gegen die VG Rhein-Selz zurückgewiesen. In zweiter Instanz lehnte auch das Oberverwaltungsgericht Koblenz seine Beschwerde gegen die Entscheidung ab.

Podiumsdiskussion zum Klimaschutz an der Uni Mainz findet statt

Für Freitagabend ist außerdem eine Podiumsdiskussion im Vorfeld der Landtagswahl von "Scientists For Future" und "Students For Future" geplant, ebenfalls an der Mainzer Uni.

Die Veranstalter betonen, dass diese Debatte zu den Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit mit Vertretern mehrerer Parteien wie geplant stattfinden wird.

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Ilona Hartmann
SWR-Autorin Ilona Hartmann
Golo Schlenk
Golo Schlenk ist Reporter im SWR Studio Mainz

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