Tatort war eine Weinkellerei in Rheinhessen. Hier hatten die beiden Männer laut Staatsanwaltschaft zusammen mit ihrem Chef und einigen anderen Kollegen jahrelang Wein zusammengemischt, ohne dies ihren Abnehmern mitzuteilen. Sie hatten den verschnittenen Wein also über mehrere Jahre hinweg falsch deklariert – die Rede ist von rund mehreren Millionen Litern. Dadurch sollen die Männer einen Schaden von mehr als sechs Millionen Euro verursacht haben.
Laut Staatsanwaltschaft wollte die Weinkellerei durch den Betrug Kosten einsparen und konkurrenzfähig bleiben. Dadurch sei es jedoch zu einer Wettbewerbsverzerrung gekommen. "Ein Konkurrent kann sich diese Preise bei einer ordentlichen Kellerführung nie leisten", so der Staatsanwalt. Hinzu komme, dass solch ein Weinskandal der gesamten Weinwirtschaft in Rheinland-Pfalz schaden könne.
Vier Männer vor Gericht angeklagt
Vor Gericht standen am Donnerstag nur zwei Männer – angeklagt waren anfangs aber fünf. Der Hauptangeklagte, der Geschäftsführer der Weinkellerei, ist inzwischen verstorben. Gegen einen weiteren Angeklagten wurde das Verfahren gegen eine Geldstrafe bereits eingestellt. Der Prozess gegen einen dritten Mann läuft noch.
Verurteilter war wichtiger Puzzlestein im Betrug
Als erstes musste sich an diesem Donnerstag der Mann vor Gericht verantworten, der sich vor allem um die Buchhaltung gekümmert hat. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, ein neues Buchungssystem eingeführt zu haben, mit dem der Betrug bei Kontrollen besser verheimlicht werden konnte. Damit sei er ein "wichtiger Puzzlestein für die Manipulationen im Keller gewesen", so der Staatsanwalt. Außerdem, so der Staatsanwalt weiter, hätte er sich jederzeit dazu entscheiden können, den Betrieb zu verlassen.
Für den Mann spreche aber, dass er alles gestanden habe und den Betrug zugegeben habe. Hinzu komme, dass sich das Verfahren schon sehr lange hinziehe, was für die Beschuldigten belastend sein könne. Auch der Verteidiger des Mannes merkte unter anderem an, dass sein Mandant unter der langen Verfahrensdauer sehr gelitten habe.
Beide Männer zu Geldstrafen verurteilt
Der Vorsitzende Richter verurteilte ihn letztendlich zu einer Geldstrafe von knapp 3.000 Euro. Ein Teil davon sei wegen der langen Verfahrensdauer bereits beglichen.
Auch der zweite Mann, der sich am Donnerstag vor Gericht verantworten musste, wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Er muss ebenfalls um die 3.000 Euro zahlen, wobei auch hier ein Teil davon bereits beglichen ist. Als Begründung führte der Vorsitzende Richter unter anderem an, dass der Kellereimeister den Betrieb zwischenzeitlich verlassen habe. Deswegen sei er nur für einen Teil der Taten mitverantwortlich. Außerdem hatte auch er ein Geständnis abgelegt und den Betrug damit zugegeben.
Weiterer Prozess steht noch aus
Das Verfahren gegen den fünften Angeklagten läuft noch. Hier wird Mitte April mit einem Urteil gerechnet.