Die Taten sollen sich in einer Wohngemeinschaft abgespielt haben, in der der heute 26-Jährige lebte. Ihm wird vorgeworfen, dass er im Bad eine Kamera installiert hatte.
Kamera war laut Amtsgericht Wiesbaden in Radiowecker versteckt
Die Kamera soll in dem Radiowecker versteckt gewesen sein, der auf der Toilette stand. Die Videos, die der Angeklagte auf diese Weise aufgenommen habe, seien auf sein Handy überspielt worden, so das Gericht.
Laut einer Gerichtssprecherin soll der 26-Jährige die Videos ausschließlich für sich genutzt und nicht mit anderen geteilt oder sie im Internet veröffentlicht haben.
Frauen waren nackt zu sehen - Angeklagter hat gestanden
Auf den Videos seien die nackten Frauen zu sehen. Juristisch muss sich der Mann wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und des Persönlichkeitsrechts verantworten. Der 26-Jährige hat nach Angaben des Gerichts gestanden.
Angeklagter entschuldigt sich vor Gericht
Der Angeklagte entschuldigt sich bei Prozessbeginn am Freitagvormittag. Er habe Abstoßendes getan.
Der Anwalt des Angeklagten sagte, sein Mandant habe einen Kontrollzwang, dessen Ursache er durch eine Therapie herauszufinden versuche. Die Tat sei schlimm und nicht zu rechtfertigen. Aber es müssten auch entlastende Aspekte berücksichtigt werden.
Verteidiger versucht, Öffentlichkeit ausschließen zu lassen
Der Verteidiger stellte außerdem zu Beginn den Antrag, die Öffentlichkeit von der Verhandlung auszuschließen. Es gehe auch um das Sexualleben seines Mandanten, so die Begründung.
Die Anwältin der Mitbewohnerinnen, die als Nebenklägerinnen auftreten, nannte das einen ungewöhnlichen Antrag. Der Angeklagte stelle sich als Opfer dar, obwohl ihre Mandantinnen die Opfer seien. Das Gericht lehnte den Antrag ab.
Angeklagter zu Geldstrafe verurteilt
Das Amtsgericht Wiesbaden verurteilte den Mann am Freitag zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 65 Euro. Das berichtet der Hessische Rundfunk. Die Richterin hielt es dem Angeklagten zugute, dass er die Taten gestanden hatte.
Beim Schmerzensgeld einigten sich die Nebenklage und der Verteidiger auf einen Vergleich. Die fünf von der Nebenklageanwältin vertretenen Opfer erhalten jeweils zwischen 2.000 und 2.500 Euro.