Derzeit liegt der Waldbrand-Gefahrenindex des Deutschen Wetterdienst (DWD) für Rheinhessen auf der zweithöchsten Warnstufe. Einzelne Kommunen in der Region haben deswegen jetzt entsprechende Verbote erlassen.
Die Verbote betreffen offene Feuer. Dazu zählen zum Beispiel das Grillen mit Kohle, das Abbrennen von Feuerwerk oder auch das Betreiben von Shishas mit entsprechender Kohle.
Das ist in meiner Stadt erlaubt:
Mainz
Bad Kreuznach
Bingen
Ingelheim
Mainz erlaubt Grillen in Grünanlagen generell nicht
In Mainz ist das Grillen in Parks außerhalb von ausgewiesenen Grillflächen nicht erlaubt. Die Stadt verweist in diesem Zusammenhang auf die Grünanlagensatzung und die Gefahrenabwehrverordnung.
Die zugelassenen Grillplätze wie zum Beispiel die Grillwiese im Volkspark, werden von Ämtern betrieben, welche die Entscheidung über Verbote selbst treffen. Im Lennebergwald darf der Grillplatz derzeit zum Beispiel noch genutzt werden: grillen und offenes Feuer ist hier aber streng untersagt.
Stadt Bad Kreuznach erlässt Allgemeinverfügung
In der Stadt Bad Kreuznach gilt ab Montag bis vorerst zum 17. August ein Verbot von offenem Feuer. Das umfasst vor allem die Nutzung von Kohlegrills auf öffentlichen Flächen, sowie im Wald oder auf ausgewiesenen Grillplätzen. Aber auch private Gärten am Stadtrand sind von dem Verbot betroffen
Auch Feuerwerke sind für die Zeit bis Mitte August verboten. Wer dennoch grillen möchte, darf dies nur mit einem Gasgrill und mit Löschwasser oder Feuerlöscher in der Nähe.
Bingen schließt Grillplätze
Die Stadt Bingen hat in dieser Woche alle städtischen Grillplätze gesperrt. Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen haben diesen Schritt laut einem Sprecher notwendig gemacht. Wie lange die Grillplätze gesperrt bleiben, kann die Stadt derzeit noch nicht sagen.
Ingelheim bittet um extreme Vorsicht
Ein Verbot von offenem Feuer steht aktuell laut einem Sprecher der Stadt Ingelheim nicht zur Debatte. Mit Blick auf die enorme Hitze der letzten Tage bittet die Stadt ihre Bürgerinnen und Bürger allerdings trotzdem um "extreme Vorsicht", wenn sie zum Beispiel mit Kohlen oder anderem Feuer hantieren.