Einige Opfer des Mannes aus dem Rheingau waren Säuglinge. In manchen Fällen hatte er sich als Babysitter ausgegeben, um an seine Opfer heranzukommen. In dem Prozess wurden rund 25 Fälle von Kindesmissbrauch verhandelt. Die Opfer waren ausschließlich Mädchen.
Um die Opfer und ihre Angehörigen zu schützen, fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nach Verbüßung der Gefängnisstrafe kann der 40-Jährige erst dann aus dem Gefängnis, wenn keine Gefahr mehr von ihm ausgeht. Der Wiesbadener Kurier hatte zuerst über das Urteil berichtet.
Als Babysitter Zugang zu Kindern verschafft
Aber nicht nur die Mädchen, die ihm als Babysitter anvertraut worden sind, hat der Angeklagte sexuell missbraucht. Er hat auch die Tochter seiner ehemaligen Partnerin über einen längeren Zeitraum mehrmals vergewaltigt, als sie zwischen sechs und acht Jahren alt war.
Eine Freundin des Mädchens, die bei der Familie im Rheingau übernachtete, hat er ebenfalls missbraucht. Dieses Kind hatte offenbar die Ermittlungen ins Rollen gebracht, indem es jemandem erzählte, was ihm angetan worden war.
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Videos der Vergewaltigungen auf dem Handy des Angeklagten
Auf dem Handy des Angeklagten befand sich belastendes Beweismaterial, darunter Filmaufnahmen weiterer Vergewaltigungen, bei denen die genaueren Tatumstände unklar sind. Entsprechende Bild- und Videodateien wurden gesichert.
Der 40-Jährige ist laut Staatsanwaltschaft unter anderem wegen Zuhälterei vorbestraft.