Verdachtsfälle in Rheinhessen und an der Nahe

Vogelgrippe: Tote Kraniche bei Bingen und im Kreis Bad Kreuznach entdeckt

Die Vogelgrippe breitet sich im Moment in ganz Deutschland rasant aus. Nach dem ersten Verdachtsfall im Kreis Mainz-Bingen sind auch im Kreis Bad Kreuznach zwei tote Kraniche gefunden worden.

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Stand

Von Autor/in Christiane Spohn

Im Kreis Bad Kreuznach in der Gemarkung Schweinschied ist am Samstagabend ein toter Kranich entdeckt worden. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) in Koblenz hat bei einer ersten Untersuchung des Kadavers das Virus H5N1 nachgewiesen. Die endgültige Bestätigung stehe aber noch aus.

Der zweite tote Kranich wurde am Mittwoch in Weiler bei Monzingen gefunden. Hier muss das LUA noch prüfen, ob er an dem Grippevirus gestorben ist.

Noch kein Ergebnis im Verdachtsfall von Bingen

Im Fall des toten Kranichs im Kreis Mainz-Bingen gibt es noch kein Ergebnis. Der Kadaver wurde am Wochenende bei Bingen entdeckt worden. Laut Kreisverwaltung Mainz-Bingen ist er beim Landesuntersuchungsamt in Koblenz. Die Experten untersuchen den Kadaver dort auf das H5N1 Virus. Die Allgemeine Zeitung hatte zuerst darüber berichtet.

Landesuntersuchungsamt untersucht Kranich auf Vogelgrippe

Sollte der tote Kranich von Bingen an dem H5N1-Virus gestorben sein, wäre das der erste Fall von Vogelgrippe im Kreis Mainz-Bingen seit 2016.

Die Geflügelhalter müssten dann ihre Tiere sofort in Ställen unterbringen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung bereite das Veterinäramt des Kreises Mainz-Bingen bereits vor. So soll verhindert werden, dass die Hühner, Gänse oder Enten sich an den Wildtieren anstecken.

Das Veterinäramt bittet aber schon jetzt Geflügelhalter im Landkreis Mainz-Bingen und in der Stadt Mainz, ihre Tiere zum Schutz vor der Vogelgrippe vorsorglich in Ställen unterzubringen. Das gilt sowohl für professionelle Betriebe als auch für Hobbyhaltungen.

Alzey-Worms ordnet Stallpflicht an

Die Kreisverwaltung Alzey-Worms hat inzwischen eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach muss im Kreis und in der Stadt Worms das Geflügel in in geschlossenen Ställen untergebracht werden.  Außerdem sind Geflügelbörsen und Märkte, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt wird, verboten. Geflügel aus dem Gebiet darf auch nicht über Geflügelbörsen oder Geflügelmärkte vermarktet oder ausgestellt werden.

Mainzer Tierheim nimmt keine Wildvögel mehr

Das Mainzer Tierheim hat vorsorglich bereits darum gebeten, keine kranken Vögel, Wasservögel, Greifvögel, Tauben oder andere Wildvögel mehr zu bringen. Es will damit seine Tiere im Heim vor einer Infektion mit dem H5N1-Virus schützen.

Auch der Wildpark in Mainz-Gonsenheim nimmt keine verletzten Greifvögel im Moment auf. Die Stadt Mainz will so die Tiere im Wildpark vor der Vogelgrippe schützen.

Die Fasanerie in Wiesbaden hat vorsorgliche Maßnahmen zum Schutz ihres Vogelbestandes ergriffen. So seien Gänse und Enten des Tierparks vorübergehend in geschützten Stallungen untergebracht. Daher seien sie im Moment nicht in ihren Gehegen für die Besucherinnen und Besucher zu sehen, so die Fasanerie.

Bisher Vogelgrippe nur bei Wildtieren in RLP

Laut Landesuntersuchungsamt (LUA) gibt es in Rheinland-Pfalz noch keinen Vogelgrippe-Ausbruch in einem Geflügelbetrieb. Es seien bisher nur einzelne infizierte Wildtiere - vor allem Kraniche - gefunden worden. Sobald Stalltiere mit dem H5N1-Virus infiziert sind, müssten sie getötet werden. Das wäre ein großer wirtschaftlicher Schaden für die Betriebe.

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Vogelgrippe-Virus: Geringe Ansteckungsgefahr für Menschen

Das Robert Koch-Institut (RKI) schätzt das Risiko einer Infektion für Menschen mit dem Vogelgrippe-Virus als sehr gering ein. "Dies ergibt sich schon daraus, dass sich weltweit regelmäßig Millionen Vögel mit Influenza A(H5N1) infizieren, beim Menschen bislang aber nur wenige hundert A(H5N1)-Fälle bestätigt sind", schreibt das RKI auf seiner Internetseite.

Wenn sich aber Menschen mit dem Virus infizieren, könnten sie schwer erkranken, so das RKI. Wer beruflich engen Kontakt zu Geflügeln hat, sollte sich deshalb mit Kleidung und Maske besonders schützen. Aber auch für Geflügelhalter schätzt das RKI die Gefahr einer Infektion mit dem Vogelgrippe-Virus als gering ein.

Verhaltensregeln für Spaziergänger

Um die Infektionsgefahr möglichst gering zu halten, sollten Spaziergänger, die einen toten Wildvogel finden, ihn auf keinen Fall berühren. So könne eine Infektion verhindert werden und das Virus werde nicht weitergetragen.

Hunde sollten jetzt vorsichtshalber angeleint werden. Laut Friedrich-Löffler-Institut besteht eine grundsätzliche Ansteckungsgefahr für Säugetiere, wenn sie Fleisch von erkrankten oder toten Wildvögeln fressen.

Wer jetzt einen toten Kranich oder anderen Wildvogel findet, sollte also Abstand halten und sofort das nächste Veterinäramt informieren.

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Autor/in
Christiane Spohn
Christiane Spohn ist Reporterin im SWR Studio Mainz

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