Die Staatsanwaltschaft Trier geht davon aus, dass der US-Soldat aus Spangdahlem als Falschfahrer in der Eifel unterwegs war. Kurz vor der Ausfahrt Landscheid sei er dann mit hohem Tempo frontal in das Auto einer 23-Jährigen gefahren. Die junge Frau sei dabei so schwer verletzt worden, dass sie später im Krankenhaus starb. Ihre beiden Mitfahrerinnen wurden schwer und lebensgefährlich verletzt.
Falschfahrer soll tödlichen Unfall verursacht haben
Der mutmaßliche Falschfahrer war nach Auffassung der Staatsanwaltschaft mit seinem Fahrzeug, einem Jeep, spätestens an der Anschlussstelle Bitburg falsch auf die Autobahn A60 aufgefahren.
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Unfallverursacher Mutmaßlicher Falschfahrer auf US-Airbase Spangdahlem in Gewahrsam
Bei einem Falschfahrer-Unfall auf der A60 in der Eifel ist in der Nacht zum Samstag eine Autofahrerin ums Leben gekommen. Gegen den Fahrer des Autos, einen Soldaten der US-Luftwaffe, wird ermittelt.
Kurz vor der Anschlussstelle Landscheid sei er mit dem Seat Ibiza der verstorbenen jungen Frau kollidiert, die gerade dabei war, einen Lkw zu überholen. Das Fahrzeug des Angeschuldigten und des Opfers seien, so die Staatsanwaltschaft, bei hoher Geschwindigkeit frontal zusammengestoßen.
Eine Frau wurde getötet, eine lebensgefährlich, eine schwer verletzt
Die Fahrerin des Seat wurde so schwer verletzt, dass sie trotz eingeleiteter Rettungsmaßnahmen kurze Zeit später im Krankenhaus starb. Eine Beifahrerin musste noch nachts notoperiert werden. Die andere junge Frau wurde schwer verletzt.
Angeschuldigter hatte Alkohol getrunken
Der angeschuldigte US-Soldat war bei der Fahrt alkoholisiert, so die Staatsanwaltschaft. Seine Blutprobe habe eine Blutalkoholkonzentration von 1,42 Promille ergeben.
Tipps von Constantin Weis, Verkehrsdirektion Mainz Falschfahrer – wie verhalte ich mich richtig?
Wie verhält man sich richtig, wenn man merkt, dass man selbst in der falschen Richtung aufgefahren ist oder einem Falschfahrer begegnet? Tipps gibt es von der Polizei.
Angeschuldigter schweigt zu den Vorwürfen
Der Angeschuldigte hat sich bislang nicht zum Unfall geäußert. Gegen ihn hatte das Amtsgericht Trier Haftbefehl erlassen. Er befindet sich aber aktuell nicht in einem deutschen Gefängnis, sondern im Gewahrsam der US-amerikanischen Streitkräfte. Das entspricht den Regelungen des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut.
Deutsche Justizbehörden behalten Verfahren in ihrer Hand
Normalerweise verzichtet die Bundesrepublik Deutschland in derartigen Fällen darauf, über Angehörige anderer NATO-Streitkräfte Recht zu sprechen. In diesem Fall ist das anders. Die Staatsanwaltschaft Trier hatte im Ermittlungsverfahren entschieden, dass das Verfahren nicht von der US-Militärgerichtsbarkeit, sondern von den deutschen Justizbehörden geführt wird. Das Landgericht Trier muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden.