Landgericht Trier

Wegen Messerangriff im Trierer Palastgarten: Sieben Jahre Gefängnis

Ein 22-Jähriger wollte im Mai im Trierer Palastgarten einen Mann mit einem Messer töten. Dafür hat ihn das Landgericht Trier zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt.

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Stand

Von Autor/in Daniel Novickij

Mai dieses Jahres im Trierer Palastgarten: Ein 22-jähriger Somalier verletzt einen anderen Flüchtling mit einem Küchenmesser am Hals schwer. Das Opfer überlebt nur knapp. Der Täter muss jetzt wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung für sieben Jahre ins Gefängnis.

Heimtückischer Angriff mit dem Messer

Die Richterin sprach von einem "glücklichen Zufall", dass der Mann noch lebt. Er habe keine Chance gehabt, sich zu wehren. Der Angriff kam überraschend, weil der 22-Jährige ihn von hinten angegriffen hatte.

Ein junger Mann muss sich wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Trier verantworten.  Er soll versucht haben, im Trierer Palastgarten einen anderen Mann mit einem Messer zu töten.
Ein junger Mann wurde vom Landgericht Trier verurteilt. Er soll versucht haben, im Trierer Palastgarten einen anderen Mann mit einem Messer zu töten.

Der Täter hat somit seinen Tod billigend in Kauf genommen, heißt es im Urteil. Er hätte damit rechnen müssen, dass eine Verletzung am Hals lebensbedrohlich werden kann.

Täter nur eingeschränkt schuldfähig

Für versuchten Mord mit Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung ist eine Gefängnisstrafe von maximal etwas mehr als elf Jahren möglich. Die Richterin erklärte, es habe mehrere Gründe gegeben, weshalb die Strafe gemildert worden ist.

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Der 22-Jährige hatte vor der Tat Alkohol und Drogen konsumiert. Er war nur eingeschränkt schuldfähig. Er sei in Deutschland noch nicht vorbestraft und habe bereits zu Beginn der Verhandlung gestanden, den anderen Mann mit einem Küchenmesser angegriffen zu haben.

Tatmotiv weiter offen

Warum er das aber getan hat, bleibt weiterhin ungeklärt. Zwar habe es vor der Tat einen verbalen Streit zwischen dem Opfer und einem Bekannten des Täters gegeben. Das erkläre aber nicht, warum der 22-Jährige zur Waffe gegriffen hat.

Worum es in diesem Streit ging, ist ebenso unklar. Das habe das Gericht nicht klären können, so die Richterin.

Urteil noch nichts rechtskräftig

Die Verteidigung hat laut Gericht nun eine Woche Zeit, um in Revision zu gehen. Sollte das passieren, würde das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof landen. Der 22-Jährige wollte sich am Dienstag noch nicht dazu äußern.

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