Außerdem ordnete das Gericht an, dass der Mann eine Entziehungskur in einer Entziehungsklinik machen muss. Denn die Gewalttat passierte im Drogen- und Alkoholrausch im Oktober vergangenen Jahres in einer Trierer Wohnung. Ohne eigentlichen Auslöser war es zum Streit zwischen dem Mann und seiner damaligen Freundin gekommen. In dessen Verlauf schlug er sie mehrfach hart mit der Faust gegen den Kopf, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Beide standen zum Zeitpunkt unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen.
Angeklagt ursprünglich wegen versuchten Totschlags
Den Vorwurf der versuchten Tötung sah die Kammer allerdings nicht bestätigt. Es sei ein Grenzfall, bei dem ein Vorsatz, das Opfer tödlich zu verletzten, nicht zweifelsfrei nachzuweisen sei. Dennoch sei es nur dem Glück zu verdanken, dass das Opfer nicht schwerer verletzt worden sei, sagte die Vorsitzende Richterin. Auch die Staatsanwaltschaft war bereits in ihrem Plädoyer vom Vorwurf des versuchten Totschlags abgerückt und hatte nur noch von gefährlicher Körperverletzung gesprochen.
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Angeklagter soll Chance nutzen
Der Mix aus Drogen und Alkohol habe dazu geführt, dass der Angeklagte bei der Tat vermindert schuldfähig war, stellte das Gericht fest und folgte damit der Einschätzung der Sachverständigen.
Dem bereits wegen anderer Gewalttaten mehrfach vorbestraften Angeklagten sagte die Vorsitzende Richterin am Ende der Urteilsbegründung, das sei noch einmal eine Chance für ihn, die solle er jetzt nutzen.