"Was sich da ereignet hat, kann man als Ausdruck einer extremen Form des Besitzanspruchs sehen", sagte die Vorsitzende Richterin unmittelbar nach der Urteilsverkündung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im Mai 2025 seine Ex-Freundin in der gemeinsamen Wohnung unvermittelt angegriffen hatte. Er hatte sie 20 Sekunden massiv bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt.
Es war, mal wieder, ein Femizid. Auch wenn es beim Versuch blieb.
Darin sieht das Gericht einen Tatvorsatz, weil er den Tod des Opfers in Kauf nahm. Anschließend habe er in der Küche ein Messer geholt und der bewusstlosen Frau damit Schnitte zugefügt. Das sei die Reaktion eines gekränkten männlichen Selbstverständnisses auf die Trennung eine Woche zuvor, ergänzte die Richterin: "Es war, mal wieder, ein Femizid. Auch wenn es hier beim Versuch blieb und glückliche Umstände zur Rettung führten."
Angreifer hatte bedingungslose Liebe erwartet
Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Forderung des Staatsanwalts. Der hatte in seinem Plädoyer das Mordmerkmal der Heimtücke klar gesehen: Das Opfer hatte demnach keine Chance, war arg- und wehrlos. Die beiden wohnten weiter zusammen. Noch am Tattag hatte der heute Verurteilte seiner Ex-Freundin einen Brief gegeben, um die Beziehung zu retten, und sie gebeten, seine Wäsche zu waschen.
Als sie gerade im Schlafzimmer eine Tasche packte, hätte sie daher den Angriff nicht erwarten oder abwehren können. Dass die Frau an dem Abend zu einem anderen Mann wollte, war laut Gericht für ihren Ex-Freund der Auslöser, sie anzugreifen. Zuvor sei er geschwankt zwischen Bedrücktheit und Gefühlen des Hasses gegenüber der Ex-Freundin, die er in einem Chat als "Monster" bezeichnete.
Was für das Gericht außerdem für einen vollendeten Mordversuch spricht: Der Mann war geflüchtet, ohne sich um die verletzte Frau zu kümmern, die bewusstlos und blutend in der Wohnung lag. Entlastend sei, dass er sich am zweiten Prozesstag entschuldigt hatte, es gebe aber sehr viel, das zu seinen Lasten ginge. Deshalb sieht das Gericht neun Jahre als tat- und schuldangemessen an, auch wenn das keine Kompensation für das sei, was dem Opfer passiert ist.
Internetsuche nach Messer und Chloroform
Zuvor hat am letzten Prozesstag eine Kriminalbeamtin ausgesagt. Sie hat unter anderem Handy und Laptop des Angeklagten ausgewertet. Demnach hatte er in den Tagen vor der Tat im Internet nach Messern, "die durch Knochen und Haut schneiden", nach Chloroform und einer App gesucht, mit der man den Partner überwachen kann. Auch darin sieht das Gericht, dass der Gedanke, zu töten, beim Verurteilten präsent war.
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Nach der Tat flüchtete der Mann in die Niederlande. Laut seinem Suchverlauf interessierte er sich dann dafür, welche Staaten nach Straftaten ausliefern. Und welche Strafen es in Deutschland bei Mord gibt. Er hatte außerdem Unterlagen dabei, um Niederländisch zu lernen. Bereitete also laut Gericht seine Zukunft in dem Land vor.
Gutachten: Gekränkter Täter ohne Affekt
Auch die psychiatrische Sachverständige stellte vor den Plädoyers ihr Gutachten des Mannes vor: Demnach hatte er auch in der Vergangenheit immer dann ein Problem damit, wenn er sich in seiner männlichen Selbstvorstellung gekränkt fühlte. Wenn also Frauen autonom und selbstbewusst auftraten und ihm die bedingungslose Liebe verweigerten, die er erwartete.
Die Gutachterin konnte keine Persönlichkeitsstörung oder psychische Erkrankung feststellen. Und auch keinen hoch impulsiven, affektiven Täter. Gegen eine Tat im Affekt sprächen auch seine Suchen im Internet viele Stunden zuvor.
Verteidigung behauptet Streit
Der Verteidiger sagte in seinem Plädoyer, er wolle aus einem Täter kein Opfer machen, dennoch habe sein Mandant "die volle Breitseite" bekommen, als die Freundin, die er noch liebte, ihn verlassen hat. Das Würgen sei aber dazu da gewesen, sie zu "betäuben", nicht zu töten: "Wenn es geplant gewesen wäre, warum war die Tat dann so dilettantisch?"
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Das Hauptargument des Verteidigers für eine Haft von fünf Jahren wegen versuchten Totschlags war, es habe vor der Tat einen Streit gegeben. Das spreche gegen die Arglosigkeit des Opfers und damit gegen einen versuchten Mord. Das glaubten ihm aber weder Staatsanwaltschaft noch Gericht. Der heute Verurteilte kann innerhalb einer Woche Revision gegen das Urteil einlegen.
Teilgeständnis des Mannes im Prozess
Der Mann hatte im vergangenen Prozesstag eingeräumt, seine Ex-Freundin gewürgt zu haben. An die Messerstiche könne er sich nicht erinnern. Bei der Entschuldigung durch ihn am zweiten Verhandlungstag wollte die Frau ausdrücklich nicht im Saal sein.
Das passierte an Tag 1 und 2 des Prozesses:
Frau lebensgefährlich verletzt Prozess versuchter Mord in Trier: Von einer auf die andere Sekunde gewürgt
Ein Mann soll im Mai 2025 seine Ex-Freundin gewürgt und auf sie eingestochen haben. Sie musste notoperiert werden. Am Montag hat das Opfer ausgesagt.
Sie hatte zuvor ausgesagt und von einer zweijährigen Beziehung mit Höhen und Tiefen berichtet: Sie und der Mann hätten über Heirat und Kinder gesprochen - und doch hatte er sie im ersten Jahr der Beziehung viermal körperlich angegriffen.
Leben von Tat nicht bestimmen lassen
Nach der Tat im Mai 2025 kam sie mit einem Lungenödem ins Krankenhaus, musste notoperiert werden, wurde ins künstliche Koma versetzt. Aber: Sie will nicht von der Tat ihr Leben bestimmen lassen, sagte die Frau bei ihrer Aussage.