Die Lebensgefährtin des 58-jährigen Angeklagten sagte am Montag vor Gericht aus, sie habe von dem Messerangriff auf zwei Jugendamtsmitarbeiter im Februar nichts mitbekommen. Der Mann aus Gerolstein soll einen der Mitarbeiter lebensgefährlich verletzt haben.
Sie selbst habe lediglich gehört, wie die Tür auf- und zuging. Später habe ihr der Angeklagte eine Verletzung am Finger gezeigt, die sie verarztet habe.
Er wirkte auf mich ernsthaft erschrocken.
In seinen Augen habe sie Panik gesehen. "Er wirkte auf mich ernsthaft erschrocken", so die Lebensgefährtin. Dann habe er immer wieder wirre Dinge gesagt: "Ich habe ihn voll getroffen" und "Nein, ich habe ihn nicht verletzt."
Vorwurf versuchter Totschlag Nach Messerangriff in Gerolstein: Anklage gegen Tatverdächtigen
Ein 58-Jähriger aus Gerolstein soll im Februar zwei Mitarbeiter des Jugendamts angegriffen und einen mit einem Messer lebensbedrohlich verletzt haben. Jetzt wurde Anklage erhoben.
Anruf bei der Polizei: "Mehrere Terroristen sind eingedrungen"
Schließlich habe der Angeklagte seine Lebensgefährtin angewiesen, bei der Polizei anzurufen. Dazu habe er ihr einen Zettel mit der Überschrift "Sicherheitsprotokoll Terrorangriff" hingelegt, den sie vorlesen sollte. Darauf stand beispielsweise "Terroristen sind eingedrungen". Es gehe auch um die "internationale Sicherheit". Hinterfragt habe sie aber nicht, was sie da lese, so die Angeklagte auf Nachfrage der Richterin.
Lebensgefährtin: "Durch Cannabis ist er anders geworden"
Die Lebensgefährtin sagte vor Gericht auch aus, dass der Angeklagte seit Oktober vergangenen Jahres vermehrt Cannabis rauche. Das habe ihn stark verändert. Er habe sich zurückgezogen.
Mutmaßlicher Täter vermindert schuldfähig?
Im Prozess vor dem Landgericht Trier soll es in den kommenden Wochen auch darum gehen, inwieweit der Angeklagte überhaupt schuldfähig war. Nach Angaben des Staatsanwaltes gab es Anhaltspunkte, die für eine verminderte Schuldfähigkeit sprechen würden, was auch durch einen Arzt so bestätigt wurde. Auch ein vorläufiges Gutachten gehe von verminderter Schuldfähigkeit aus.
Es wird davon ausgegangen, dass der Beschuldigte an einer paranoiden Schizophrenie und einer wahnhaften Störung leide. Seit dem Vorfall ist er in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.
Während des Prozesses am Montag verhielt sich der Angeklagte ruhig. In den letzten Minuten stellte er jedoch immer wieder unaufgefordert Fragen an seine Lebensgefährtin.
Hausbesuch des Jugendamtes eskalierte
Während des zweiten Prozesstages wurde deutlich, dass es auch im Vorfeld immer wieder Streit mit dem Jugendamt gegeben hatte. Den Termin im Februar habe sie im vorhinein schriftlich abgesagt. Ihr Lebensgefährte wollte vorher eine beglaubigte Kopie der Ausweise der Mitarbeitenden, sonst würde er sie nicht ins Haus lassen.
Messerstich bei Kindeswohlprüfung
Als die Jugendamtsmitarbeitenden im Februar dann aber an dem Haus in Gerolstein-Gees klingelten, soll der Angeklagte unmittelbar die Tür geöffnet haben. Laut Anklage wollten sie eine mögliche Kindeswohlgefährdung prüfen. "Sicherheitskontrolle, sie befinden sich im Sperrgebiet!" soll er dem Mann und der Frau entgegen geschrien haben.
Ohne zu zögern soll er sich auf die beiden gestürzt, sie an den Haaren gepackt und zu Boden gerissen haben. Dabei habe der Angeklagte den Jugendamtsmitarbeiter mit einem Messer in den Hals gestochen und ihn dabei lebensbedrohlich verletzt. Seine Kollegin habe eine Prellung am Kopf erlitten.
Trotz der Verletzungen sollen die beiden es geschafft haben, loszulaufen, um sich in Sicherheit zu bringen. Dabei soll der Angeklagte ihnen noch gefolgt sein, habe sie aber nicht einholen können. Der verletzte Jugendamtsmitarbeiter musste später in einem Krankenhaus notoperiert werden. Die Staatsanwaltschaft Trier geht davon aus, dass der Mann den Mitarbeiter töten wollte.
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Spezialkräfte der Polizei im Einsatz
Nachdem die beiden geflüchtet waren, habe sich der Mann mit seiner Lebensgefährtin und den drei Kindern im Haus verschanzt, so die Staatsanwaltschaft. Spezialkräfte der Polizei umstellten das Haus und warteten, bis sie den Mann nach etwa fünf Stunden festnehmen konnten.
Angeklagter bereits bei der Polizei bekannt
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gab es in der Vergangenheit bereits Vorfälle mit dem 58-Jährigen, weswegen der Mann der Polizei bereits bekannt war. So soll er einer Rechtsanwältin in einer Mail gedroht haben, sie "zu exekutieren". Außerdem sei die Polizei im vergangenen Jahr wegen einer Ruhestörung zum Haus des Angeklagten gerufen worden. Dabei sei es zu einer Auseinandersetzung mit einem Polizisten gekommen. Auch diese beiden Angelegenheiten werden nun nach Angaben der Staatsanwaltschaft Teil des Prozesses sein.
Urteil Ende Oktober erwartet
Nach Angaben des Landgerichts Trier sind für den Prozess mehrere Prozesstage geplant. Ein Urteil wird Ende Oktober erwartet.