Urteil in Trier

Betrug mit Schockanrufen: Geldabholer muss fünf Jahre in Haft

Mit einer Callcenter-Masche hat eine Bande etwa 250.000 Euro erbeutet. Der Mann, der Geld und Schmuck bei den Opfern abgeholt hatte, wurde jetzt in Trier verurteilt.

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Stand

Der Angeklagte war in der Bande in mindestens neun Fällen als Abholer der Beute bei den Opfern tätig. Zuvor waren die meist älteren Opfer durch sogenannte Schockanrufe unter Druck gesetzt worden, um sie zur Herausgabe hoher Geldbeträge zu bewegen.

Die Opfer zahlten mit Bargeld, Goldbarren, Goldmünzen und Schmuck. Der Angeklagte war auch dafür zuständig, das Geld zu zählen und den Schmuck sowie das Gold zu erfassen. Das geht weit über die Aufgabe eines einfachen Abholers hinaus, so der Richter des Landgerichts Trier in seiner Urteilsbegründung.

In zwei Fällen mehr als 50.000 Euro Schaden

Es zeige zudem, dass der Angeklagte ein Mittäter und nicht nur ein einfacher Mithelfer war, wie die Verteidigerin sagte. Dass in zwei Fällen mehr als 50.000 Euro erbeutet worden waren, wurde als strafverschärfend gewertet.

Ein deutliches Signal, dass solche Taten geahndet und bestraft werden.

Mit dem Urteil von fünf Jahren Gefängnis für den Angeklagten war das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Die hatte in ihrem Plädoyer von einem "deutlichen Signal" gesprochen, dass "solche Taten geahndet und bestraft werden."

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Täter gaben sich als Polizisten aus

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Am Telefon gaben sie sich als Polizisten aus und behaupteten, ein Angehöriger der Angerufenen habe einen tödlichen Unfall verursacht. Um eine angebliche Haft zu verhindern, forderten sie hohe Kautionszahlungen - in Form von Bargeld oder Schmuck.

Festnahme nach letzter Tat

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SWR

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