Was ist Upskirting und wie oft kommt es vor?
Was macht das heimliche Fotografieren mit den Frauen?
Wie sollte ich als Betroffene reagieren?
Was kann ich tun, wenn ich Spanner beobachte?
Wie wird Upskirting bestraft?
Was ist Upskirting und wie oft kommt es vor?
Sogenanntes Upskirting geschieht in der Umkleidekabine, auf der Toilette oder im Bus: Ein Mann schiebt heimlich ein Handy unter den Rock einer Frau und macht ein Foto oder Video von ihr. Von ihren Genitalien. Von ihrem Gesäß. Nackt oder mit Unterwäsche bedeckt. Täter teilen diese Aufnahmen häufig im Internet, zum Beispiel in Messenger-Diensten oder auf Porno-Plattformen.
Nach Angaben des Landeskriminalamts (LKA) ist die Zahl solcher Straftaten in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen: 2021 gab es in Rheinland-Pfalz 34 Fälle, 2024 waren es 60, im vergangenen Jahr 55.
Es gibt allerdings eine hohe Dunkelziffer, weil viele Betroffene die Tat gar nicht bemerken oder sie nicht anzeigen. Das bestätigt Sabine Wollstädter vom Frauennotruf Mainz.
Was macht das heimliche Fotografieren mit den Frauen?
Sabine Wollstädter berät beim Frauennotruf Mainz Frauen und Mädchen, die Opfer von sexualisierter Gewalt geworden sind. Schon der Verdacht, dass heimlich Aufnahmen von ihnen gemacht wurden, löst bei Betroffenen "einen doppelten Kontrollverlust" aus: "Es gibt den Moment selbst, diese direkte Unsicherheit, Hilflosigkeit oder Scham". Das sei ein Moment der Erschütterung.
Aber auch danach bleibt die Ungewissheit: Was passiert mit den Bildern? Werden sie geteilt? Für viele Frauen ändert sich sogar der Alltag: Sie vermeiden Rolltreppen oder Umkleiden, tragen keine Röcke mehr.
Die Schuld liegt nicht bei den Betroffenen.
Um mit dem Ohnmachtsgefühl nicht allein zu sein, empfiehlt Wollstädter, mit einer Vertrauten zu sprechen. Sie ermutigt Betroffene sexueller Belästigung auch, sich an eine Beratungsstelle wie den Frauennotruf zu wenden, um das Erlebte zu verarbeiten. Vor allem sollten sich Betroffene bewusst machen, dass die Schuld nicht bei ihnen liege.
Upskirting im Schwimmbad Heimlich Frauen in Umkleiden fotografiert: Gericht in Frankenthal verurteilt Mann
Das Amtsgericht Frankenthal hat einen 36-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er in einem Schwimmbad in Maxdorf heimlich Fotos von Frauen gemacht hatte.
Wie sollte ich als Betroffene reagieren?
Sabine Wollstädter vom Frauennotruf Mainz rät: Wer mutig ist, konfrontiert den Täter direkt. Sicherer sei jedoch, Passanten anzusprechen und um Hilfe zu bitten. Auch die Polizei rät Frauen, auf sich aufmerksam zu machen, wenn sie bemerken, dass sie heimlich fotografiert oder gefilmt werden.
Sie sollen die 110 anrufen, sich wichtige Merkmale des Täters merken - etwa Aussehen, Kleidung und Fahrzeug - und Strafanzeige stellen. Bemerken Frauen die Tat sehr spät oder gar nicht, kommen die Täter allerdings in der Regel davon.
Hier bekommen Betroffene Unterstützung:
Was kann ich tun, wenn ich Spanner beobachte?
Auch hier gilt: Die Polizei rufen! Nach Möglichkeit andere um Mithilfe bitten, sich gemeinsam um das Opfer kümmern und Merkmale des Täters einprägen. Die Polizei betont, dass man sich selbst dabei nicht in Gefahr bringen soll. Bei den Ermittlungen kann man dann später als Zeugin oder Zeuge gegen den Spanner aussagen.
So wie diese mutige Studentin in Mainz: Sie beobachtete, wie ein Mann mit einem Handy aus der Frauentoilette der Universität kam. Auf dem Display erkannte sie eine Videoaufnahme. Die Frau alarmierte die Polizei und hielt den Mann gemeinsam mit anderen fest. Wie sich herausstellte, hatte er Frauen beim Toilettengang gefilmt.
Wie wird Upskirting bestraft?
Seit 2021 ist das heimliche Filmen oder Fotografieren unter den Rock (Upskirting) oder in den Ausschnitt (Downblousing) strafbar. Bei einer Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen kann ein Gericht eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren verhängen.
Auch wer nicht selbst fotografiert, aber illegale Intimbilder nutzt, weitergibt oder veröffentlicht, kann bestraft werden. Allerdings gibt es einige Gesetzeslücken.
So hat ein Fall in Köln deutschlandweit für Diskussionen gesorgt: Ein Mann folgte einer Joggerin und filmte ihren Po. Die Aufnahme entstand gegen ihren Willen. Der Mann wurde jedoch nicht belangt, weil das heimliche Filmen einer bekleideten Person in der Öffentlichkeit keinen Straftatbestand darstellt.
Eine andere Lücke im Strafrecht soll hingegen geschlossen werden: Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat im Januar angekündigt, dass Nacktaufnahmen in öffentlichen Saunen und Spas künftig unter Strafe gestellt werden sollen.