Alle zwei bis drei Tage tötet ein Mann in Deutschland seine Partnerin oder Ex-Partnerin. Fast jeden Tag gibt es einen Tötungsversuch. Diese Zahlen von UN Women Deutschland und dem Bundeskriminalamt zeigen, wie dringend der Schutz vor Gewalt in Beziehungen ist.
In Rheinland-Pfalz sollen Täter häuslicher Gewalt künftig eine elektronische Fußfessel tragen können. Nähert sich ein Täter dem Opfer trotz Kontakt- oder Abstandsverbot, könnte ein GPS-Gerät frühzeitig warnen. Frauenhaus und Frauennotruf in Kaiserslautern begrüßen die neue Regelung – betonen aber: Sie allein reicht nicht aus.
Frauenhaus Kaiserslautern: Fußfessel kann abschrecken
Anna Raab, Leiterin des Frauenhauses in Kaiserslautern, hält die elektronische Fußfessel grundsätzlich für sinnvoll. In bestimmten Fällen könne sie Täter abschrecken und Gewalt verhindern. Doch sie warnt: Die Fußfessel dürfe nicht die einzige Schutzmaßnahme bleiben.
Denn für manche Täter sei eine Fußfessel möglicherweise kein Hindernis. "Jemand, der nichts mehr zu verlieren hat, der hat auch nichts mehr zu verlieren, wenn er eine Fußfessel trägt", meint Raab.
Häusliche Gewalt: Mehr Geld für Prävention und Personal nötig
Um Gewalt gegen Frauen langfristig zu verhindern, müsse viel früher angesetzt werden, sagt Raab. Sie fordert mehr Geld für Präventionsarbeit – schon in Kindergärten. Kinder und Jugendliche sollten lernen, was Grenzüberschreitungen sind und wie ein respektvoller Umgang miteinander funktioniert. Ziel müsse es sein, dass Frauenhäuser irgendwann nicht mehr gebraucht werden.
Die Fußfessel kann nicht die einzige Maßnahme sein.
Auch Beratungsstellen bräuchten mehr Unterstützung. In Kaiserslautern fehle es an Personal, sagt Raab. "Wir brauchen Mitarbeiter, die effektiv und mit viel Zeit die Frauen begleiten können." Zugleich brauche es mehr Angebote für Menschen, die gewalttätig sind. Nur wenn sie Hilfe bekommen und ihr Verhalten verändern, könne weitere Gewalt verhindert werden.
Frauennotruf in Kaiserslautern sieht Gerichte in der Pflicht
Meike Camby sieht das ähnlich. Sie ist die Vorsitzende des Vereins "Gemeinsam gegen sexualisierte Gewalt Kaiserslautern". Der Verein betreibt auch den Frauennotruf in der Stadt. Die Fußfessel könne Betroffene zusätzlich schützen, sagt Camby.
Nach ihrer Einschätzung muss sich aber auch etwas bei den Gerichten ändern. Dort müsse Gewalt in Beziehungen ein größeres Thema werden. Damit gefährliche Situationen und einzelne Fälle besser beurteilt werden können. Sie verweist dabei auch auf das "Spanische Modell".
Spanien hat bereits vor mehr als 20 Jahren ein Gesetzespaket gegen geschlechtsspezifische Gewalt verabschiedet. Das umfasst nicht nur elektronische Fußfesseln, sondern zum Beispiel auch spezialisierte Gerichte, die Fälle von Gewalt gegen Frauen besser einschätzen können.
Elektronische Fußfessel in RLP kommt ab 2027
In Hochrisikofällen sollen Familiengerichte künftig in Rheinland-Pfalz anordnen können, dass Täter eine elektronische Fußfessel tragen. Hält sich die Person nicht an ein Kontakt- oder Abstandsverbot, könnte ein Alarm über ein GPS-Gerät ausgelöst werden. So soll frühzeitig erkannt werden, wenn sich ein Täter dem Opfer nähert. Die neuen Regeln sollen ab Juli 2027 gelten. In Baden-Württemberg gibt es die Regelung seit Juli dieses Jahres.
Der rheinland-pfälzische Justizminister Helmut Martin (CDU) sagt dazu: "Sicherlich treten die neuen Regelungen später in Kraft als von vielen erhofft, ich bin aber trotzdem sehr froh über diesen Durchbruch. Dies ist ein wichtiger Schritt für einen effektiven Schutz vor häuslicher Gewalt."
Das Frauenhaus und der Frauennotruf in Kaiserslautern sehen das ähnlich. Im Kampf gegen Gewalt an Frauen reicht die Fußfessel aus ihrer Sicht aber längst nicht aus.