Wer als Wahlhelfer fungiert - freiwillig oder verpflichtet -, übt ein Ehrenamt aus und bekommt dafür laut rheinland-pfälzischer Landeswahlordnung Aufwandsentschädigungen wie "Erfrischungsgelder". Diese Leistungen können von Kommune zu Kommune unterschiedlich ausfallen, gelten aber sowohl für Mitarbeitende des öffentlichen Dienstes als auch für externe Wahlhelfer.
Landesrechnungshof: Zeitgutschriften für Wahlhelfer rechtswidrig
Einen Unterschied gibt es aber dennoch: Viele Städte gewähren ihren Mitarbeitenden Zeitgutschriften, wenn sie freiwillig bei Wahlen helfen. In Trier sind das je nach Aufgabe am Wahltag bis zu sechs Stunden Zeitbonus. Ludwigshafen gewährt sogar bis zu zwei volle Tage als Ausgleich.
Laut Landesrechnungshof ist dieses Vorgehen nicht von der Landeswahlordnung gedeckt. Auf SWR-Anfrage heißt es: "Eine hauptamtliche Vergünstigung - hier in Gestalt von Zeitgutschriften - für eine ehrenamtliche Tätigkeit ist weder für Beamte noch für Tarifkräfte zulässig. Setzen sich Kommunen hierüber hinweg, handeln sie rechtswidrig."
Der Landesrechnungshof hatte zuvor bereits in einem Prüfbericht für die Stadt Speyer kritisiert, dass diese bei der Bundestagswahl 2021 Wahlhelfern aus den Reihen der Stadtverwaltung Stundengutschriften von bis zu 1,5 Arbeitstagen gewährt hat. Laut der Tageszeitung "Die Rheinpfalz" wertete der Rechnungshof das als "Personalaufwendungen von überschlägig 67.000 Euro, denen keine hauptamtliche Arbeitsleistung gegenüberstand".
Bis zu jeder zweite Wahlhelfer in Rheinland-Pfalz Mitarbeiter der Stadt
Besonders heikel ist diese Praxis, weil in vielen Städten ein Großteil der Wahlhelfer aus zwar Freiwilligen, aber hauptamtlich für die Kommunen tätigen Personen besteht. In Koblenz war bei der Landtagswahl am 22. März fast jeder dritte Wahlhelfer ein städtischer Mitarbeitender, in Kaiserslautern waren es über 40 Prozent und in Ludwigshafen sogar mehr als jeder Zweite.
Aufgrund der geringen Anzahl der Meldungen von freiwilligen Helferinnen und Helfern könnte eine Wahl nicht ohne die Mithilfe von städtischen Bediensteten durchgeführt werden.
Ludwigshafen ist auch die Stadt, die ihren Mitarbeitenden die größten Zeitgutschriften gewährt: Wer sich freiwillig als Obmann, Wahlvorsteher, Schriftführer und deren Stellvertreter meldet, erhält "eine Stundengutschrift vom 2,0-fachen der individuellen, täglichen Arbeitszeit", schreibt die Stadt auf SWR-Anfrage. Für Beisitzer oder Hilfskräfte im Wahllokal spendiert die Stadtverwaltung das 1,5-fache der Arbeitszeit. Zudem gibt es noch ein Erfrischungsgeld - immerhin aber weniger als für externe Wahlhelfer.
Städte: Organisatorische Gründe und mehr Erfahrung
Einige Städte rechtfertigen diese Praxis damit, dass für besondere Funktionen wie Wahlvorstand und Schriftführer städtische Mitarbeitende besser qualifiziert seien. Kaiserslautern etwa besetzt die Position der Schriftführung sowie deren Stellvertretung "aus organisatorischen Gründen nur mit städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern". Aus Trier heißt es, viele städtische Mitarbeitende brächten "eine gewisse Vorerfahrung mit, welche für jeden Wahlvorstand hilfreich ist".
Der Landesrechnungshof hält diese Rechtfertigung für nicht ausreichend und schreibt auf SWR-Anfrage: "Wieso eine vermeintlich bessere Qualifikation rechtswidrige Leistungen rechtfertigen soll, erschließt sich nicht."
Seit 2023 habe der Landesrechnungshof das Innenministerium mehrfach auf die Problematik angesprochen und darauf hingewiesen, dass es eine Anpassung der Landeswahlordnung brauche, wenn das Vorgehen der Städte und Kommunen so fortgesetzt werden soll - bislang ohne, dass das Ministerium tätig geworden sei.
Städtetag: Innenministerium muss Rechtslage anpassen
Auch der rheinland-pfälzische Städtetag kritisiert die Untätigkeit des Ministeriums. "Bereits 2023 haben wir das Innenministerium darauf hingewiesen, dass neben der Aufwandsentschädigung auch Zeitgutschriften notwendig sind, um städtische Mitarbeitende für diesen Einsatz zu gewinnen", sagte die Geschäftsführende Direktorin Lisa Diener.
Der Grund sei, dass viele Städte schon seit Jahren Probleme hätten, ausreichend Wahlhelferinnen und -helfer zu rekrutieren. Der Städtetag habe dann im vergangenen Jahr "erneut auf die Regelungslücke aufmerksam gemacht und eine Anpassung der Rechtslage eingefordert". Dass bislang nichts passiert sei, sei für den Städtetag nicht nachvollziehbar, so Diener weiter.
Das Innenministerium teilte auf SWR-Anfrage mit, man beabsichtige bei der nächsten Änderung des Kommunalwahlgesetzes die "unterschiedliche gesetzliche Regelungen bezüglich eines möglichen Freizeitausgleichs zu prüfen". Mit Blick auf eine Änderung bei den nächsten Kommunalwahlen (im Jahr 2029, Red.) habe das Ministerium darauf verzichtet, "die Kommunen für ihre derzeitige Praxis zu kritisieren", teilte eine Sprecherin mit.