Arbeitsmarkt

Was ist Kurzarbeit? Wer sie nutzt und wie viele Menschen betroffen sind

Die Zahl der Firmen, die Kurzarbeit angezeigt haben, ging im Jahresverlauf fast durchgehend zurück. Im September stieg sie allerdings wieder an. Wir klären die wichtigsten Fragen.

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Stand

Von Autor/in Jenny Beyen

Bis Kurzarbeit in der Statistik der Arbeitsagenturen erfasst werden kann, dauert es einige Monate. Denn angezeigte Kurzarbeit heißt nicht zwingend, dass auch davon Gebrauch gemacht wurde. Deshalb sind Aussagen darüber, wie sich die Kurzarbeit tatsächlich entwickelt, erst mit einiger Verzögerung möglich.

Kurzarbeit wird nach der Anzeige nur grundsätzlich für die kommenden Monate genehmigt. Wann sie angewendet wird, liegt dann beim Unternehmen. Ein Unternehmen kann also auch im April Kurzarbeit anmelden und sie erst im Juni anwenden, ohne im Mai erneut anmelden zu müssen. Wie viele Menschen in einem bestimmten Monat in Kurzarbeit waren, lässt sich daher erst mit drei Monaten Verspätung wirklich sicher sagen.

Kurzarbeit in Baden-Württemberg überdurchschnittlich hoch

So waren im vergangenen Juli nach bisherigen Daten in Baden-Württemberg 61.702 Menschen in Kurzarbeit und damit 5,2 Prozent mehr als im Monat davor. Damals waren den Erhebungen zufolge 58.669 Menschen betroffen. Die Kurzarbeiterquote lag damit im Juli bei 1,3 Prozent. Das ist deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Besonders betroffen ist das Verarbeitende Gewerke, speziell die Metall- und Elektroindustrie.

In Rheinland-Pfalz waren im gleichen Zeitraum laut Arbeitsagentur 3.800 Menschen in 290 Betrieben in Kurzarbeit. Im Monat davor waren es noch 4.500 Menschen gewesen.

Was ist Kurzarbeitergeld?

Wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin in Kurzarbeit gehen muss, ersetzt die Bundesagentur für Arbeit einen Teil des Nettolohns. Für kinderlose Menschen gibt es 60 Prozent des Nettolohns, wenn mindestens ein Kind im Haushalt lebt, gibt es 67 Prozent.

Das Kurzarbeitergeld kann maximal zwölf Monate gezahlt werden. Bis Ende des Jahres gibt es allerdings noch eine Sonderregelung, damit kann das Kurzarbeitergeld auch auf 24 Monate ausgeweitet werden. Am 31. Dezember 2025 läuft diese Regelung aber aus.

Wer finanziert das Kurzarbeitergeld?

Das Kurzarbeitergeld wird aus der Arbeitslosenversicherung gezahlt. Diese wird je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Zusammen zahlen sie 2,6 Prozent des Bruttolohns an die Bundesagentur für Arbeit. In Krisenzeiten springt dann der Bundeshaushalt ein.

Wie viele Menschen sind deutschlandweit aktuell in Kurzarbeit?

Die aktuellen Zahlen für Kurzarbeit gibt es noch nicht, die werden immer erst mit einigen Monaten Verzögerung veröffentlicht. Trotzdem zeigt sich: die registrierte Kurzarbeit geht seit einigen Monaten zurück. Die Chefin der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles, geht deshalb davon aus, dass die Talsohle am Arbeitsmarkt durchschritten ist.

Die jüngsten Zahlen zeigen: Im Juli 2025 waren deutschlandweit rund 199.000 Beschäftigte in Kurzarbeit. Höhepunkt der Kurzarbeit war der Januar 2025 mit 277.000 Personen - seitdem gehen die Zahlen immer weiter zurück.

Warum machen Unternehmen Kurzarbeit?

Kurzarbeit wird in Krisenzeiten genutzt, um Massenentlassungen zu verhindern. Zuletzt haben in der Corona-Pandemie viele Unternehmen auf dieses Instrument gesetzt. Auf dem Höhepunkt im April 2020 waren deutschlandweit etwa sechs Millionen Menschen in Kurzarbeit. Durch diesen Rekordwert musste der Bund am Ende einspringen und einen zweistelligen Milliardenbetrag bereitstellen.

Der Autozulieferer Aumovio zum Beispiel bereitet nun an seinem Standort in Villingen-Schwenningen (Schwarzwald-Baar-Kreis) wegen Lieferausfällen und geringerer Produktion bei seinen Kunden Kurzarbeit vor. Die eigene Produktion müsse laut eines Unternehmenssprechers im Falle einer reduzierten Produktion bei den Autobauern flexibler gesteuert werden.

Was sind die Bedingungen für Kurzarbeit?

Unternehmen können nicht willkürlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken. Die Voraussetzung dafür ist ein vorübergehender, unvermeidbarer Arbeitsausfall. Mindestens ein Drittel der Belegschaft muss von einem Entgeltausfall von mehr als zehn Prozent betroffen sein. Ist das der Fall, muss das Unternehmen dies der Agentur für Arbeit melden. Diese prüft dann den Anspruch auf Kurzarbeit und erst nach dieser Genehmigung kann die Kurzarbeit beginnen.

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Autor/in
Jenny Beyen
Onlinefassung
Christoph Mautes

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