Das sind die Tipps der Feuerwehr

Advent, Advent, der Weihnachtsbaum brennt? Mit diesen Tipps gehts sicher durch die Weihnachtszeit

Lichterglanz an Weihnachten ist schön, aber nicht ohne Risiko: Kerzen an Weihnachtsbäumen können schnell Brände auslösen. Doch wie feiert man sicher und wer zahlt im Ernstfall?

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Von Autor/in Felizitas Eglof

Zwei brennende Adventskränze in einer Woche: Einer in einem Bürogebäude in Stuttgart, der andere in einer Wohnung in Metzingen (Kreis Reutlingen). Beim ersten konnte der Brand schnell gelöscht werden, letzterer löste einen Wohnungsbrand aus. Das Haus ist jetzt nicht mehr bewohnbar.

Diese Brände sind für Daniel Anand, Einsatzleiter und Pressesprecher der Feuerwehr Stuttgart, keine Einzelfälle: "Auch wenn wir auf die Gefahren hinweisen, passiert es in Stuttgart jedes Jahr wieder, dass Adventsgestecke oder Weihnachtsbäume Feuer fangen."

Gefahr: Adventskränze mit echten Kerzen

Besonders oft fangen Adventskränze Feuer, da sie meist mit echten Kerzen ausgestattet sind, so Anand. Die Hauptgefahr bestehe darin, dass Kerzen unbeaufsichtigt bleiben, herunterbrennen oder umkippen. Dies könne dazu führen, dass trockene Nadeln oder Dekoration Feuer fangen. Kritisch wird es, wenn Adventskränze und Weihnachtsbäume mit der Zeit austrocknen. "Und das ist mittlerweile immer früher der Fall, da Weihnachtsbäume oft früher gekauft werden", so Anand.

Auch unzureichend gesicherte Kerzen stellen laut Anand ein Problem dar. Deswegen sollte man Kerzenhalter aus nicht brennbarem Material wie Glas- oder Metall nutzen. Provisorische Befestigungen wie Heißkleber oder Draht seien nicht empfehlenswert.

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Wie können Brände verhindert werden?

Um Brände zu vermeiden, empfiehlt Anand Lichterketten statt echten Kerzen. "Wer dennoch echte Kerzen verwenden möchte, darf diese niemals unbeaufsichtigt brennen lassen - da reichen manchmal schon ein paar Sekunden", mahnt Anand.

Außerdem sollten Adventskränze und Weihnachtsbäume mit echten Kerzen auf feuerfesten Untergründen wie Glas- oder Steinplatten platziert werden. Und Kerzen und andere offene Flammen sollten immer ausreichend Abstand zu brennbaren Materialien wie Gardinen oder Möbeln haben.

Wer offenes Feuer nutzt, muss verdammt vorsichtig sein.

Auch elektrische Geräte wie Lichterketten seien nicht risikofrei. Mehrfachsteckdosen sollten laut dem Experten nicht überlasten, da dies ebenfalls zu Überhitzung und Bränden führen kann. "Man sollte eben nicht das Raclette-Gerät, die Lichterkette am Weihnachtsbaum und auch noch den Heizlüfter an derselben Mehrfachsteckdose anschließen, das kann zu viel werden", warnt der Feuerwehrmann. Es sei zudem wichtig, dass Kabel unbeschädigt seien und über ein anerkanntes Prüfzeichen verfügten.

Was tun, wenn es doch brennt?

Für den Fall, dass dennoch ein Feuer ausbricht, sollte man vorbereitet sein: "Am besten hat man einen Eimer Wasser oder eine Löschdecke immer griffbereit, um kleinere Brände sofort löschen zu können", erklärt Anand.

"Falls das Feuer nicht gelöscht werden kann, verlassen sie den Raum, schließen sie die Tür und rufen die Feuerwehr." Denn am wichtigsten sei, sich selbst nicht in Gefahr zu bringen.

Wer zahlt, wenn's brennt?

Laut Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, haftet immer der Verursacher. Wenn es in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus brenne, greife die Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Falls es denn eine gibt. Wer diese nicht hat, muss im Brandfall den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.

Bei Wohngebäude- oder Hausratversicherung sei es sinnvoll, auch Vorfälle einzuschließen, die mit grober Fahrlässigkeit verursacht wurden. "Grobe Fahrlässigkeit besteht dann, wenn ich offensichtliche Aspekte, die jedem einleuchten, nicht beachte", erklärt Grieble. Zum Beispiel wer zum Einkaufen gehe, aber die Kerzen auf dem Adventskranz brennen lasse.

Griebele: "Generell sollte man so handeln, als ob man keine Versicherung hätte"

Falls aber durch einen Wohnungsbrand andere Wohnungen in Brand geraten, greift die Privathaftpflichtversicherung, da diese auch die grobe Fahrlässigkeit beinhaltet und zum Einsatz kommt, wenn Besitz anderer beschädigt wird. Wer allerdings keine Privathaftpflichtversicherung hat, muss selber bezahlen.

"Generell sollte man so handeln, als ob man keine Versicherung hätte", sagt Grieble. Dann sei jeder auf der sicheren Seite.

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Felizitas Eglof
Porträt von Felizitas Eglof

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