Ein 37-jähriger ehemaliger Wanderschäfer ist vom Amtsgericht Emmendingen wegen Betrugs in fünf Fällen verurteilt worden. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Neben der Bewährungsstrafe muss er unter anderem 40.000 Euro an eines seiner Opfer zurückzahlen. Der Fall offenbart, wie der Mann Frauen finanziell ausnutzte und manipulierte.
Liebes-Betrug: Bewährungsstrafe ermöglicht Rückzahlung
Die Staatsanwaltschaft und das Gericht entschieden sich bewusst gegen eine Haftstrafe. "Wenn er inhaftiert wird, läuft das ins Leere", erklärte die Staatsanwaltschaft. Stattdessen wurde eine vierjährige Bewährungszeit verhängt. Sie ermöglicht dem 37-Jährigen weiterhin arbeiten zu gehen. So kann er auch die vereinbarten 40.000 Euro an das Opfer zurückzahlen.
Diese Summe wurde in einem Vergleich zwischen der Verteidigung und der beigeordneten Adhäsionsanwältin festgelegt. Die Adhäsionsanwältin vertrat in diesem Fall die zivilrechtlichen Forderungen im Prozess. Die 40.000 Euro entsprechen jedoch nur etwa der Hälfte des Betrags, den er einer der Frauen zwischen März 2023 und Juli 2024 abgenommen hatte.
Wanderschäfer täuschte Liebe vor und beutete Frauen aus
In dem wohl schwerwiegendsten Fall ließ der Angeklagte über ein Jahr lang eine Frau im Glauben, sie hätten eine romantische Beziehung und eine gemeinsame Zukunft. "Sie glaubte, in eine gemeinsame Zukunft einzuzahlen", erklärte Richter Lennig in seiner Urteilsbegründung.
Liebe ausgenutzt: Wanderschäfer drohte und kassierte weiter
Der 37-Jährige überredete die Frau, ihm für seine Schafherde Geld zu überweisen. Insgesamt schickte sie ihm rund 95.000 Euro. Das Geld hatte sie durch Kredite, Rentenfonds und dem Verkauf einer Wohnung aufgebracht. Der Angeklagte setzte die Frau emotional unter Druck. Er drohte mit Suizid, Trennung und der Rückkehr nach Frankreich, falls die Frau nicht zahlt.
Weitere Opfer und ein Teilgeständnis
Die Frau war jedoch nicht das einzige Opfer des Wanderschäfers. Im Frühsommer 2023 begann er eine weitere romantische Beziehung mit einer anderen Frau. Sie lieh ihm mehr als 10.000 Euro. Die versprochene Rückzahlung blieb jedoch erstmal aus und erfolgte erst, als die Frau einen Anwalt einschaltete. Eine dritte Frau unterstützte den Mann mit 12.000 Euro. Zudem soll er versucht haben, Kontakt zu weiteren Frauen aufzunehmen.
In einem Teilgeständnis gab der 37-Jährige zu, das Vertrauen der Frauen bewusst ausgenutzt zu haben. Damit wollte er seinen Beruf und seine gesellschaftliche Stellung sichern. "Zu diesem Zeitpunkt habe ich mich in einer Art Teufelsspirale befunden", ließ er über seine Übersetzerin ausrichten.
Emotionale Schäden und Scham der Opfer
Neben dem finanziellen Schaden betonte die Opfervertreterin auch die psychischen Folgen des Betrugs. Die Adhäsionsanwältin erklärte, dass ihre Mandantin nicht nur materiell geschädigt wurde, sondern auch emotional. Der Angeklagte habe sich das Vertrauen der Frau unter anderem durch Gespräche über eine Heirat erschlichen. "Hier gibt es nur einen, der sich schämen muss", sagte die Anwältin. Sie verwies auf die Scham und das Leid, das der Angeklagte seinen Opfern zugefügt hat.
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Richter: Emotionale Ebene entscheidend
Der Verteidiger gab an, die Beziehung sei vor allem von der Frau ausgegangen. Sie habe sich "im romantischen Traum des französischen Schäfers" verfangen. Diese Argumentation wies der Richter zurück. "Hier muss man sich von einer rein rationalen Betrachtung lösen", sagte er. Er hob die emotionale Manipulation des Angeklagten hervor. "Das Problem eines jeden Menschen ist, dass er gefühlsmäßig Dinge tut, die er rational sonst nicht machen würde", merkte Richter Lennig gegenüber der Verteidigung an.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.