Keine unzulässige Wahlwerbung

Nichts beanstandet: Instagram-Kanal von OB Horn laut RP Freiburg in Ordnung

Nach Vorwürfen gegen mehrere Instagram-Posts des Freiburger Oberbürgermeisters hat das Regierungspräsidium Martin Horn entlastet. Die Nutzung von Social Media sei Standard.

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Von Autor/in Clara Gehrunger, Silas Schwab

Rund eineinhalb Monate vor der Oberbürgermeister-Wahl in Freiburg hat das Regierungspräsidium den amtierenden OB Martin Horn entlastet. Hintergrund war Kritik an dessen Social-Media-Aktivitäten. Die Behörde untersuchte daraufhin alle Veröffentlichungen Horns auf Instagram und Co. seit Beginn des Jahres. Es sei nichts zu beanstanden, heißt es in einer Mitteilung.

Vorwurf: OB habe städtischen Instagram-Kanal für Wahlkampf genutzt

Unklar war, ob Oberbürgermeister Horn städtische Mitarbeiter und Mittel eingesetzt habe, um Wahlkampf auf Social Media zu betreiben. Das hat das Regierungspräsidium infolge eines Artikels der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" geprüft. Im Fokus standen zwei Posts von Ende Januar und Anfang Februar. Diese zeigten den OB laut Mitteilung beim Besuch des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) Freiburg sowie bei der Begleitung eines Kältebusses der Organisation.

RP Freiburg: Keine unzulässige Wahlwerbung

Demnach kam das Regierungspräsidium zum Ergebnis, alle Beiträge würden einen Bezug zur Stadt aufweisen und keine unzulässige Wahlwerbung darstellen. Der Oberbürgermeister habe nicht gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Die Veröffentlichungen entsprächen der Linie der städtischen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Demnach erfülle die Stadt auch mit ihren Social-Media-Auftritten den staatlichen Informationsauftrag.

Horn: Strenge Trennung von Amt und Wahlkampf

Horn hatte seinen Auftritt gegenüber dem SWR verteidigt und betont, er würde streng auf die Trennung von Amt und Wahlkampf achten. Er stellt sich am 26. April in Freiburg wieder zur Wahl und hat bisher zehn Herausforderer.

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