Die frühere Bürgermeisterin von Todtmoos (Kreis Waldshut), Janette Fuchs, ist mit einer Klage gegen die Gemeinde vorerst gescheitert. Sie hatte beanstandet, dass sie schlechter als ihre männlichen Vorgänger und Nachfolger bezahlt wurde. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Klage in zweiter Instanz am Freitag abgewiesen. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Freiburg ihr Recht gegeben. Die Gemeinde Todtmoos legte daraufhin jedoch Berufung ein.
Klage von ehemaliger Bürgermeisterin von Todtmoos wurde abgewiesen
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat der Berufung der Gemeinde Todtmoos am Freitag stattgegeben. Damit wurde die Klage von Janette Fuchs auf Schadensersatz und Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz abgewiesen. Die ehemalige Bürgermeisterin stellte bereits am Donnerstag im Gespräch mit dem SWR in Aussicht, in Revision zu gehen, sollte ihre Klage scheitern.
Die Begründung für das Urteil soll laut dem Verwaltungsgerichtshof erst später vorliegen. Bereits in der Berufungsverhandlung am Donnerstag hatten die Richter eine außergerichtliche Einigung zwischen der Gemeinde und der früheren Bürgermeisterin von Todtmoos wegen rechtlicher Unsicherheiten angeregt.
Wir ringen ein bisschen mit uns.
So sei es schwierig, die Besoldung von Fuchs mit der ihres Vorgängers zu vergleichen, weil dieser bereits 24 Jahre früher im Amt gewesen sei. In dieser Zeit könnten sich die Rahmenbedingungen in der Gemeinde deutlich verändert haben. Beim Nachfolger gebe es zwar deutlichere Hinweise auf eine Ungleichbehandlung. Rechtlich sei der Fall aber ebenfalls kompliziert.
Einen Vergleich lehnte Fuchs am Donnerstag jedoch ab. Nach der Verhandlung gab sie im Gespräch mit dem SWR bereits an, dass sie beim Scheitern der Klage vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen will. Der Verwaltungsgerichtshof hat eine Revision zugelassen. Damit kann sie das Urteil noch vom höchsten deutschen Verwaltungsgericht überprüfen lassen.
Gemeinde Todtmoos legte Berufung gegen das Urteil von 2025 ein
In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Freiburg im April vergangenen Jahres der Janette Fuchs Schadenersatz und eine Entschädigung zugesprochen. Fuchs hatte sich bei ihrer Klage auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz berufen.
Gleiches Amt, gleiche Aufgaben und gleiche Verantwortung muss auch eine gleiche Bezahlung bedeuten.
Die Gemeinde sollte rund 36.500 Euro Schadensersatz und 7.000 Euro Entschädigung zahlen, entschied das Freiburger Gericht. Die Höhe des Schadensersatzes bezieht sich laut ihrem Anwalt, Jörg Düsselberg, auf die Differenz der Bezüge zwischen den Besoldungsgruppen A 14 und A 15. Für etwas mehr als die Hälfte ihrer Amtszeit wurde Janette Fuchs nach der niedrigeren Besoldungsgruppe bezahlt.
Die Gemeinde Todtmoos wies den Vorwurf der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zurück und legte nach dem Urteil in erster Instanz Berufung ein. Der Anwalt der Gemeinde, André Friedl, argumentierte, dass zwischen der Entscheidung über die Besoldung des Vorgängers und der von Fuchs rund 24 Jahre liegen. In dieser Zeit habe sich die Situation der Gemeinde deutlich verändert. Friedl verweist auf andere Einwohner- und Übernachtungszahlen, die Finanzlage der Gemeinde und die personelle Ausstattung der Verwaltung.
Gemeinderat entscheidet über Bezahlung
In Baden-Württemberg entscheidet der Gemeinderat über die Besoldungsgruppe eines Bürgermeisters oder einer Bürgermeisterin. Grundlage ist das Landeskommunalbesoldungsgesetz. Je nach Bevölkerungszahl stehen in der Regel zwei Besoldungsgruppen zur Auswahl. Der Gemeinderat entscheidet über die Eingruppierung.