Bevor eine Reinigungspflicht für Bootsbesitzer kommen könne, müssten rechtliche Fragen geklärt werden. Das sagt Heike Summer, die Vorsitzende der Umweltkommission der Internationalen Bodenseekonferenz. Der Vorschlag aus dem Kanton Thurgau werde als sinnvoll erachtet. Viele Fragen seien aber noch offen.
Die invasive Quagga-Muschel verbreitet sich seit Jahren rasant im Bodensee. Konkret geht es bei der Reinigungspflicht um Boote, die von einem anderen Gewässer an den Bodensee kommen. Denn sie könnten Larven invasiver Arten wie der Quagga-Muschel am Rumpf oder an anderen Ausrüstungsgegenständen in den See tragen. Mit einer Reinigungspflicht müssten Bootsbesitzer ihre Boote erst einmal anmelden und säubern lassen. Erst dann dürften sie auf den Bodensee. So soll die weitere Verbreitung der Quagga-Muschel zumindest eingedämmt werden.
Reinigung der Boote am Bodensee bislang nur dringend empfohlen
Forscher und Naturschützer raten aber schon länger dazu. Aktuell wird Freizeitkapitänen eine Reinigung beim Gewässerwechsel lediglich dringend empfohlen. Die Initiative zur Reinigungspflicht am Bodensee stammt aus dem Kanton Thurgau. In den Schweizer Seen gibt es bereits eine Pflicht zur Reinigung vor dem Zuwasserlassen. Der Bodensee ist davon bislang aber ausgenommen.
Umweltministerium befürwortet Reinigungspflicht am Bodensee
Das Land Baden-Württemberg befürwortet eine Melde- und Reinigungspflicht grundsätzlich. Allerdings müssten im Vorfeld noch einige offenen Fragen geklärt werden, teilt das Umweltministerium mit. Eine Bootsreinigungspflicht müsste auch in die Bodensee-Schifffahrtsordnung aufgenommen werden. Dafür wäre das Verkehrsministerium zuständig.
Die Quagga-Muscheln bereiten am Bodensee seit Jahren Probleme. Sie verstopfen etwa Wasserleitungen und Filter, und verändern die Nahrungskette im See.