Nach einem jahrelangen Rechtsstreit teilte die Gemeinde Kressbronn am Bodensee mit, dass die Kurtaxe für Bootsliegeplätze rechtens ist. Sie verweisen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs.
Streit um Kurtaxe für Bootsbesitzer mit Liegeplatz in Kressbronn
Im Jahr 2019 hatte der Kressbronner Gemeinderat beschlossen: Nicht nur Übernachtungsgäste müssen eine Kurtaxe entrichten, sondern auch Bootsbesitzer, die einen Liegeplatz für ihr Schiff nutzen. Seitdem gab es Streit. Mit örtlichen Hafenbetreibern und einzelnen Bootsbesitzern, so die Gemeinde.
Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte die Boots-Kurtaxe insgesamt drei Mal auf dem Tisch. Zweimal bekamen die Gegner Recht, die Gemeinde besserte daraufhin ihre Satzung nach. Die Gegner starteten einen dritten Anlauf – diese Anträge hat der VGH nun jedoch abgewiesen und eine Revision nicht zugelassen.
Die Kurtaxe für Dauerliegeplätze - knapp 60 Euro pro Jahr - sei damit zulässig, so Bürgermeister Daniel Enzensperger, jetzt herrsche Rechtssicherheit. Einer der Kurtaxen-Gegner, der Motor Yacht Club Obersee, will laut seinem Vorsitzenden die VGH Entscheidung nun erst mal prüfen und dann entscheiden, ob und wie man weiter vorgeht.
Laut VGH ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Möglich wäre eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision. Hierüber entscheide das Bundesverwaltungsgericht.
Kurtaxe für Bootsbesitzer auch in anderen Gemeinden
Die Gemeinde Kressbronn am Bodensee ist kein Einzelfall. Auch die Gemeinden Uhldingen-Mühlhofen, Sipplingen und Friedrichshafen erheben eine Kurtaxe für Daueranlieger. In der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen beispielsweise in Höhe von 52,50 Euro.