Das Landgericht Heilbronn hat eine 25-jährige angehende Notfallsanitäterin zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sprach sie wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig.
Die Frau soll während ihrer Ausbildung mehrmals heimlich Notfallmedikamente in die Getränke ihrer Kollegen gemischt haben.
Vier gravierende Taten ohne Tötungsvorsatz
Das Gericht wertete vier der Fälle als besonders schwerwiegend. Einen Tötungsvorsatz sah es jedoch nicht als erwiesen an. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor auf versuchten Mord plädiert. Die Angeklagte selbst hatte die Taten eingeräumt, aber bestritten, jemanden töten zu wollen.
Als strafmildernd wertete das Gericht das Geständnis der jungen Frau und dass sie keine Vorstrafen hatte.
Kollegen brechen im Einsatz zusammen
Die Folgen waren erheblich: Mehrere Betroffene erlitten gesundheitliche Beschwerden – teilweise während laufender Einsätze. Einige konnten ihren Dienst nicht fortsetzen und mussten selbst medizinisch versorgt werden. Mehrere Betroffene sind noch heute psychisch beeinträchtigt. Die ohnehin klein besetzte Rettungswache in Vaihingen an der Enz (Kreis Ludwigsburg) war dadurch zeitweise eingeschränkt.
Laut Gericht nahm die Angeklagte in Kauf, dass ihre Kollegen ernsthaft geschädigt werden könnten. Teilweise gingen die Fälle glimpflich aus - nach Einschätzung des Gerichts hätte es deutlich schlimmer kommen können.
Motiv: Frust und persönliche Belastung
Als Motiv sah das Gericht vor allem Frust im Job. Die Angeklagte habe ihren Kollegen "eins auswischen" wollen. Im Prozess wurden zudem persönliche Belastungen deutlich. Eine Sachverständige sprach von Mobbing-Erfahrungen, Angstzuständen und psychischen Problemen.
Das Verfahren hatte sich verzögert. Nach einem Todesfall bei den Schöffen Ende 2025 musste der Prozess komplett neu aufgerollt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.