Ein 18-Jähriger ist angeklagt, einen 12-jährigen Jungen in Niedernhall (Hohenlohekreis) auf einem Supermarktparkplatz absichtlich angefahren und getötet zu haben. Zwischen den beiden war wohl ein Streit vorausgegangen. Die Staatsanwaltschaft geht von Mord aus niedrigen Beweggründen aus. Der 12-Jährige war mit seinem Fahrrad unterwegs, geriet unter das Fahrzeug und starb noch vor Ort.
Streit um Kleingeld, Beleidigungen und Rache als Motiv?
Laut Anklage gab es vor der Tat einen Streit um Kleingeld zwischen dem mutmaßlichen Täter und dem Jungen. Dann soll es zu Beleidigungen und Drohungen gekommen sein. Der 12-Jährige soll damit gedroht haben, das Auto des jungen Mannes zu verkratzen. Dieser soll sich davon zutiefst gekränkt gefühlt haben, heißt es in der Anklage. "Von Rache getrieben" habe der 18-Jährige daraufhin den Jungen überfahren und 26 Meter über den Parkplatz mitgeschleift.
Der Angeklagte spricht dagegen von einem "Fahrfehler": Er habe zu viel Gas gegeben, als er vom Parkplatz fahren wollte, ließ er seinen Anwalt verlesen. Den Jungen auf dem Fahrrad habe er gar nicht gesehen, sondern nur einen Schlag gespürt, als wäre er "gegen einen Bordstein gefahren", so die Verteidigung weiter.
Quietschende Reifen und Vollgas: So beschreiben es Augenzeugen
Am Nachmittag machte der Sachbearbeiter der Polizei seine Aussage. Demzufolge gehen die Aussagen der zehn Augenzeugen alle in dieselbe Richtung: Sie hätten lautes Motorheulen und Reifenquietschen gehört, seien dadurch auf die Situation aufmerksam geworden. Ein Ausweichmanöver oder auch Bremslicht sollen die Zeugen nicht gesehen haben.
Der Angeklagte soll dem Polizisten zufolge einen Freund abgeholt haben, der in dem Supermarkt arbeitete. Dieser Freund soll auch mit im Auto gesessen haben. Noch am Tatort soll er ausgesagt haben, er habe dem 18-Jährigen gesagt, er solle das nicht tun. Was genau er nicht tun sollte, dazu gab es keine Details. Er soll noch überlegt haben, dem mutmaßlichen Täter ins Lenkrad zu greifen - habe es aber doch nicht getan, da er nicht wusste, was dann passieren könnte.
Gericht muss über Jugendstrafrecht entscheiden
Das Verfahren wird vor einer Jugendkammer des Landgerichts Heilbronn geführt. Das Interesse am Prozess ist groß. So groß, dass zu Beginn nicht alle Interessierten im Saal Platz fanden und deswegen draußen bleiben mussten. Die Eltern des getöteten Jungen verfolgten die Anklageverlesung unter Tränen. Teile des Prozesses finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Der 18-Jährige gilt als Heranwachsender. Im Urteil kann das Gericht daher bei einem Schuldspruch auch Jugendstrafrecht anwenden. Im weiteren Prozess wird neben der Schuldfrage eine der wichtigsten Fragen sein, ob für den Angeklagten noch das Jugend- oder bereits das Strafrecht für Erwachsene gilt. Entscheidend ist dabei, ob der 18-Jährige zur Zeit der Tat bereits so reif wie ein Erwachsener war oder nicht. Häufig werden von den Gerichten zu dieser Frage Gutachter bestellt, die Entscheidung treffen aber die Richter.
Freiheitsstrafen zwischen zehn Jahren und lebenslang möglich
Für Erwachsene steht auf Mord Lebenslang - die Strafe kann frühestens nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei Jugendrecht gilt in der Regel eine Höchststrafe von maximal zehn Jahren. Verurteilt das Gericht den 18-Jährigen wegen Mordes, könnte dieser auch zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt werden, aber nur, wenn eine besondere Schwere der Schuld festgestellt wird.
Große Betroffenheit in Niedernhall
Das Geschehen hat vielen Menschen in Niedernhall zugesetzt. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger legten an dem Ort, an dem der 12-Jährige starb, Blumen und Kerzen nieder. Stadt und Kirchengemeinde erinnerten nach dem Tod des Jungen mit einer öffentlichen Gedenkfeier an ihn. Das Urteil wird für Mitte Mai erwartet.