In Tauberbischofsheim (Main-Tauber-Kreis) sorgt ausgerechnet die Größe von Wahlplakaten für politische Aufmerksamkeit. Die CDU hat dort Plakate zur Landtagswahl vorübergehend wieder entfernen müssen. Nicht wegen ihres Inhalts, sondern wegen ihres Formats. Die Plakate waren schlicht eine Nummer zu groß.
Wahlplakate in Tauberbischofsheim: Ordnungsamt setzt CDU Frist
Wie zuerst die "Fränkischen Nachrichten" berichteten, hatte die CDU in Tauberbischofsheim mit Plakaten im Format DIN A0 geworben. Erlaubt ist in der Stadt jedoch nur eine maximale Größe von DIN A1. Damit waren die Plakate viel größer als genehmigt. Das Ordnungsamt reagierte und setzte der Partei eine Frist, um die Plakatierung an die geltenden Vorgaben anzupassen.
Am vergangenen Wochenende wurden die Plakate daraufhin in Tauberbischofsheim und den Stadtteilen wieder abgehängt. Das bestätigte das Büro des CDU-Landtagsabgeordneten Wolfgang Reinhart auf SWR-Anfrage. Der Austausch sei mit einem "großen logistischen Aufwand" verbunden gewesen, hieß es. Auch eine Sprecherin der Stadt teilte auf SWR-Anfrage mit: "Die betreffenden zu großen Plakate wurden zwischenzeitlich fristgerecht entfernt."
Spielraum für Kommunen - unterschiedliche Regeln im Landkreis
Nach Angaben der Stadtverwaltung wurden "zur Landtagswahl 2026 für alle Parteien Wahlplakate für bis zu 30 Standorte im Format bis zu DIN A1 genehmigt." Damit ist Tauberbischofsheim laut CDU die einzige Kommune, die ihre Plakatierungsgenehmigung aktuell auf das kleinere Format geändert hat.
Grundsätzlich haben Kommunen bei der Genehmigung von Wahlplakaten einen gewissen Spielraum. Dieser bewegt sich jedoch immer im Rahmen der Straßenverkehrsordnung. Während in Tauberbischofsheim ausschließlich Plakate bis DIN A1 erlaubt sind, dürfen Parteien im nahegelegenen Bad Mergentheim (ebenfalls Main-Tauber-Kreis) auch im deutlich größeren DIN-A0-Format plakatieren.