Frau wurde bei Obersulm von Zug erfasst und verletzt

Mit Kind über Gleise: Urteil auf Bewährung gegen junge Mutter

Eine Frau wollte bei Obersulm mit ihrem damals vierjährigen Sohn das Gleisbett überqueren. Dabei wurde sie von einem Zug erfasst. Nun wurde sie vom Amtsgericht verurteilt.

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Von Autor/in Luca Bauer

Das Amtsgericht Heilbronn hat eine inzwischen 25-Jährige zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt, weil sie vor genau einem Jahr in Obersulm-Affaltrach (Kreis Heilbronn) mit ihrem Sohn über die Bahngleise lief. Das bestätigte ein Sprecherin der Staatsanwaltschaft Heilbronn dem SWR. Die Frau konnte ihren damals vierjährigen Sohn gerade noch rechtzeitig vor einem vorbeifahrenden Zug von den Gleisen retten, sie selbst wurde jedoch erfasst und schwer verletzt. 

Mutter und Sohn übersahen ankommenden Zug

Die Frau war nach Ansicht des Gerichts im August 2024 absichtlich mit ihrem Sohn auf die Gleise gegangen, wohl um eine S-Bahn auf der anderen Bahnhofseite noch zu erwischen. Dabei übersah sie einen ankommenden Zug, der musste eine Notbremsung machen. Menschen im Zug wurden dabei nicht verletzt, sie kamen mit dem Schrecken davon. Da die Frau allerdings andere in Gefahr gebracht hatte, wurde gegen sie ermittelt.

Bei ähnlich abrupten Stopps werden immer wieder Menschen verletzt, weil sie stürzen, sich den Kopf stoßen oder Ähnliches. Deshalb wurden auch bei der Schnellbremsung am Bahnhof in Affaltrach damals alle Fahrgäste in der Bahn befragt und anschließend mit Bussen nach Öhringen (Hohenlohekreis) gefahren.

Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr

Solche Eingriffe in den Bahnverkehr sind laut Bundespolizei keine Seltenheit. Bundesweit wurden im Jahr 2023 fast 1.800 Fälle registriert, bei denen Menschen auf verschiedenste Weise den Bahnverkehr gefährdet haben sollen. Dabei geht es nicht nur um absichtlich gelegte Hindernisse. Auch Unachtsamkeit, Leichtsinn oder mutwilliges Verhalten spielen eine Rolle.

Mit einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten kam die 25-Jährige nach dem Vorfall in Obersulm-Affaltrach verhältnismäßig glimpflich davon. Bei gefährlichen Eingriffen in den Bahnverkehr sind deutlich höhere Strafen möglich.

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