Die Bürgermeisterin von Niederstetten (Main-Tauber-Kreis), Heike Naber (parteilos), ist am Freitag vom Landgericht Ellwangen (Ostalbkreis) wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt worden. Im Zentrum des Verfahrens stand ein Protokoll des Gemeinderats über ein Grundstücksgeschäft. Naber hatte eingeräumt, das Dokument nachträglich abgeändert zu haben. Während sie dies als "Formsache" verteidigte, wertete das Gericht den Vorgang als Straftat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Kaufverhandlungen ja – Kaufabschluss nein
Die Bürgermeisterin muss 150 Tagessätze zu je 100 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte genau diese Strafe gefordert. Ab 90 Tagessätzen gelten Angeklagte in Deutschland als vorbestraft. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert. Der Anwalt argumentierte, das Protokoll sei nur präzisiert worden – nicht gefälscht. Binnen einer Woche kann Revision gegen das Urteil eingereicht werden.
Laut Staatsanwaltschaft hatte der Gemeinderat die Bürgermeisterin autorisiert, die Kaufverhandlungen für das Grundstück in einem Teilort zu führen. Die Kommune wollte es erwerben, um es einer Gärtnerei weiter zu verkaufen. Heike Naber hatte aber nicht nur verhandelt, sondern das Areal auch gleich gekauft, ohne vorher nochmal den Gemeinderat zu fragen.
Das Ratsprotokoll hat sie daraufhin so geändert, als habe das Gremium sie nicht nur zu den Verhandlungen berechtigt, sondern auch zum Kaufabschluss. Nur eine Formsache, so verteidigte Naber sich vor Gericht. Der Kauf sei unstrittig gewesen. Die Staatsanwaltschaft sah die anders. Und das Gericht folgte der Ermittlungsbehörde.
Niederstetten: Prozess nur Spitze des Eisbergs
Seit Jahren gilt das Verhältnis zwischen Heike Naber und Teilen des Gemeinderats als zerrüttet. Neben Urkundenfälschung wurde der Bürgermeisterin mehrfache Kompetenzüberschreitung vorgeworfen. Unter Tränen sprach sie vor Gericht von den vergangenen harten Jahren und einem "unmenschlichen Umgang" mit ihr.
Bereits Ende Juli 2020 hatte der Main-Tauber-Kreis ein Disziplinarverfahren gegen sie eingeleitet. In Niederstetten wurden die Rathausschlösser ausgetauscht, damit sie nicht an ihren Arbeitsplatz konnte. Im April 2021 hatte das Landratsamt die Kommunalpolitikerin zeitweise des Dienstes enthoben.
Heike Naber klagte dagegen vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg – mit Erfolg. Das Gericht sah in dem Amtsenthebungsverfahren formale Fehler. Die Folge: Im Herbst 2022 konnte sie ihren Dienst als Bürgermeisterin wieder antreten.
Disziplinarverfahren gegen Heike Naber wird neu aufgerollt
Mit dem Urteil am Freitag ist der Streit um Niederstettens Bürgermeisterin allerdings noch nicht beigelegt. Der Main-Tauber-Kreis hat angekündigt, das Disziplinarverfahren wieder aufzunehmen, allerdings erst, wenn das Urteil rechtskräftig ist.
Naber will als Bürgermeisterin von Niederstetten wiedergewählt werden
Wie es mit Heike Naber als Bürgermeisterin weitergeht, das dürfte sich spätestens am 8. März entscheiden. Am Tag der Landtagswahl ist gleichzeitig auch Bürgermeisterwahl in Niederstetten. Die Amtsinhaberin hat angekündigt erneut kandidieren zu wollen. Vorher muss noch der Gemeindewahlausschuss über ihre Zulassung entscheiden.