Nur sogenannte Segnungsgottesdienste

Gescheiterte Abstimmung: Weiter keine Trauung Homosexueller in Evangelischer Landeskirche Württemberg

Die Landessynode hat sich gegen den Vorschlag entschieden "Traugottesdienste" für Homosexuelle anzubieten. Die Verantwortlichen verweisen dabei auf einen Kompromiss von 2019.

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Homosexuelle Paare dürfen in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg auch künftig nicht getraut werden. Die Synode der Kirche sprach sich am Freitag mit knapper Mehrheit gegen eine entsprechende Öffnung des Trauungsrechts aus, wie die Kirche mitteilte. Stattdessen soll es bei einem besonderen Gottesdienst zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare bleiben - ohne die rechtliche und liturgische Gleichstellung mit der klassischen Trauung.

Vier Ja-Stimmen fehlen für Beschluss

Damit gilt weiterhin der Kompromiss aus dem Jahr 2019, der von "Segnungsgottesdiensten" spricht. Für den Beschluss des neuen Gesetzes hätte es mindestens 60 Ja-Stimmen gebraucht, es gab aber lediglich 56 bei 31 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen.

Die Synodalen des theologisch konservativen Gesprächskreises "Lebendige Gemeinde" hatten bei der Abstimmung zur ersten Lesung alle gegen das Gesetz gestimmt oder sich enthalten. Bei der zweiten Lesung wurde geheim abgestimmt.

Weiterhin "Segnungsgottesdienste" für homosexuelle Paare

Bei der Aussprache zum Gesetzesentwurf sagte Matthias Hanßmann von der "Lebendigen Gemeinde" am Donnerstagabend, es brauche keinen neuen Gesetzesentwurf. Der bereits existierende Kompromiss sehe vor, dass homosexuelle Paare in bestimmten Gemeinden einen Segnungsgottesdienst feiern können. "Wir haben uns bewegt, wir haben einen Kompromiss", sagte Hanßmann.

Laut dem Kompromiss von 2019 entscheiden Kirchengemeinden vor Ort selbst, ob sie Segnungsgottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare anbieten wollen. Bedingung ist, dass im Kirchengemeinderat drei Viertel der Mitglieder und unter den Pfarrern einer Gemeinde ebenfalls drei Viertel in einen Segnungsgottesdienst für homosexuelle Paare einwilligen. Maximal ein Viertel aller württembergischen Kirchengemeinden können seitdem solche Feiern anbieten - sollten mehr das wollen, muss die Synode sich erneut mit dem Thema beschäftigen.

Gesprächskreis fordert Regelung zu liberalisieren

Für Synodale des liberalen Gesprächskreises "Offene Kirche" und andere Kirchenparlamentarier geht diese Regelung nicht weit genug. Sie forderten, die Feiern anlässlich einer bürgerlichen Eheschließung als "Traugottesdienste" zu bezeichnen und sie damit begrifflich den Trauungen heterosexueller Paare gleichzustellen.

Tatsächlich ist die evangelische Landeskirche Württemberg mit ihrer Regelung ein Sonderfall. In der Landeskirche Baden etwa entspricht die Segnung eines homosexuellen Paares einer kirchlichen Trauung und ist damit auch eine Amtshandlung, die in einem Gottesdienst geschieht.

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