Entscheidung im Eilverfahren steht aus

Verwaltungsgericht Stuttgart: Hornisgrinde-Wolf darf vorerst nicht abgeschossen werden

Der Hornisgrinde-Wolf darf vorerst nicht getötet werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart untersagte den Abschuss bis zu einer Entscheidung in der Sache. Die Initiative begrüßt das.

Teilen

Stand

Von Autor/in Rebekka Plies

Naturschützer waren in einem ersten Schritt vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart mit ihrem Antrag gegen den geplanten Abschuss des sogenannten Hornisgrinde-Wolfs erfolgreich. Das Gericht verfügte, dass der Wolf trotz Ausnahmegenehmigung des Umweltministeriums BW zunächst nicht getötet werden darf. Bis zu einer Entscheidung im Eilverfahren.

Verwaltungsgerichtsbeschluss ist "Galgenfrist" für Hornisgrinde-Wolf

Das Verwaltungsgericht begründet den sogenannten Hängebeschluss damit, dass bereits in der Nacht auf den 3. Februar erste Versuche unternommen werden sollten, den Wolf zu töten. Damit wird verhindert, dass Tatsachen geschaffen werden, bevor über die Klage entschieden werden konnte. Eine unmittelbare Bedrohung durch den Wolf für den Menschen gebe es nicht, so das Gericht.

Mit Blick darauf, dass das letzte dokumentierte problematische Verhalten des Wolfes längere Zeit zurückliegt, ist die Gefahrensituation nicht derart dringend, dass öffentliche Interessen einem Abwarten für kürzere Zeit entgegenstehen.

Der Verein Naturschutzinitiative (NI) hatte eine Klage gegen die Ausnahmegenehmigung des Umweltministeriums beim Verwaltungsgericht eingereicht. Der Wolf darf nun nicht abgeschossen werden, bis über diese Klage entschieden wurde.

Bühlertal

Alternativen zur Tötung im Nordschwarzwald gefordert "Lasst den Wolf einfach in Ruhe" - Geplanter Abschuss sorgt für Sturm der Empörung

Petitionen im Internet mit Tausenden Unterstützern, Klage von Naturschützern - der geplante Abschuss des Wolfs lässt die Emotionen hochkochen. Insider sprechen von Druck der Regierung.

Abschuss gestoppt: Naturschutzinitiative begrüßt Entscheidung des Verwaltungsgericht

Der klagende Verein begrüßt den Beschluss des Stuttgarter Verwaltungsgerichts als Schritt in die richtige Richtung. Das vorläufige Abschussverbot sei erstes Ziel der Klage gewesen, erklärte der Biologe Wolfgang Epple gegenüber dem SWR auf Anfrage.

Das ist der Beschluss, den wir erreichen wollten. Damit ist das Leben des Wolfs zunächst gerettet. Es geht weiter und das Gericht muss in der Sache entscheiden.

Denn auch die Herabstufung des Wolfes im Naturschutzrecht sei noch lange kein Freibrief, ihn zu jagen. Es bestehe die Gefahr, dass der Wolf erneut in Deutschland ausgerottet werde. 

Ministerium: noch keine rechtliche Wertung

Das Umweltministerium betonte, es gehe mit der Entscheidung des Gerichts "keinerlei rechtliche Wertung einher". Das sei erst bei der Entscheidung über den Eilantrag der Fall.

Massive Kritik an geplantem Abschuss des Wolfs

Seit Bekanntwerden der Pläne des Umweltministeriums, den Hornisgrinde-Wolf abschießen zu wollen, hatte es teils massive Kritik gegeben. Zwei Online-Petitionen von Privatpersonen aus Baden-Baden und Bühlertal (Kreis Rastatt) gegen den Abschuss des Hornisgrinde-Wolfs hatten in den vergangenen Tagen mehrere Zehntausend Unterstützer erreicht. Experten forderten die Prüfung von Alternativen und sprachen von Druck der Regierung gegen kritische Äußerungen.

Landkreis Rastatt

Ministerium: Es gibt keine Alternative Hornisgrinde-Wolf soll abgeschossen werden - Widerstand formiert sich

Der Hornisgrinde-Wolf ist vom Umweltministerium auf die Abschussliste gesetzt worden. Der Wolf GW2672m war mehrfach dadurch aufgefallen, dass er Menschen zu nahe gekommen war.

Landesschau Baden-Württemberg SWR BW

Hornisgrinde

Im Nationalpark soll ein Wolf totgeschossen werden Meinung: Wie ein armer Wolf in Wahlkampfzeiten unter die Räder der Politik geriet

"Was hat der Hornisgrinde-Wolf den Politikern in Stuttgart getan, dass sie ihn totschießen wollen?", fragt sich SWR-Reporter Heiner Kunold. Eine Meinung zum Abschuss des Wildtieres.

Erstmals publiziert am
Stand
Autor/in
Rebekka Plies
SWR-Reporterin Rebekka Plies

Unsere Quellen

Transparenz ist uns wichtig! Hier sagen wir Ihnen, woher wir unsere Infos haben!