Naturschützer waren in einem ersten Schritt vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart mit ihrem Antrag gegen den geplanten Abschuss des sogenannten Hornisgrinde-Wolfs erfolgreich. Das Gericht verfügte, dass der Wolf trotz Ausnahmegenehmigung des Umweltministeriums BW zunächst nicht getötet werden darf. Bis zu einer Entscheidung im Eilverfahren.
Verwaltungsgerichtsbeschluss ist "Galgenfrist" für Hornisgrinde-Wolf
Das Verwaltungsgericht begründet den sogenannten Hängebeschluss damit, dass bereits in der Nacht auf den 3. Februar erste Versuche unternommen werden sollten, den Wolf zu töten. Damit wird verhindert, dass Tatsachen geschaffen werden, bevor über die Klage entschieden werden konnte. Eine unmittelbare Bedrohung durch den Wolf für den Menschen gebe es nicht, so das Gericht.
Mit Blick darauf, dass das letzte dokumentierte problematische Verhalten des Wolfes längere Zeit zurückliegt, ist die Gefahrensituation nicht derart dringend, dass öffentliche Interessen einem Abwarten für kürzere Zeit entgegenstehen.
Der Verein Naturschutzinitiative (NI) hatte eine Klage gegen die Ausnahmegenehmigung des Umweltministeriums beim Verwaltungsgericht eingereicht. Der Wolf darf nun nicht abgeschossen werden, bis über diese Klage entschieden wurde.
Alternativen zur Tötung im Nordschwarzwald gefordert "Lasst den Wolf einfach in Ruhe" - Geplanter Abschuss sorgt für Sturm der Empörung
Petitionen im Internet mit Tausenden Unterstützern, Klage von Naturschützern - der geplante Abschuss des Wolfs lässt die Emotionen hochkochen. Insider sprechen von Druck der Regierung.
Abschuss gestoppt: Naturschutzinitiative begrüßt Entscheidung des Verwaltungsgericht
Der klagende Verein begrüßt den Beschluss des Stuttgarter Verwaltungsgerichts als Schritt in die richtige Richtung. Das vorläufige Abschussverbot sei erstes Ziel der Klage gewesen, erklärte der Biologe Wolfgang Epple gegenüber dem SWR auf Anfrage.
Das ist der Beschluss, den wir erreichen wollten. Damit ist das Leben des Wolfs zunächst gerettet. Es geht weiter und das Gericht muss in der Sache entscheiden.
Denn auch die Herabstufung des Wolfes im Naturschutzrecht sei noch lange kein Freibrief, ihn zu jagen. Es bestehe die Gefahr, dass der Wolf erneut in Deutschland ausgerottet werde.
Ministerium: noch keine rechtliche Wertung
Das Umweltministerium betonte, es gehe mit der Entscheidung des Gerichts "keinerlei rechtliche Wertung einher". Das sei erst bei der Entscheidung über den Eilantrag der Fall.
Massive Kritik an geplantem Abschuss des Wolfs
Seit Bekanntwerden der Pläne des Umweltministeriums, den Hornisgrinde-Wolf abschießen zu wollen, hatte es teils massive Kritik gegeben. Zwei Online-Petitionen von Privatpersonen aus Baden-Baden und Bühlertal (Kreis Rastatt) gegen den Abschuss des Hornisgrinde-Wolfs hatten in den vergangenen Tagen mehrere Zehntausend Unterstützer erreicht. Experten forderten die Prüfung von Alternativen und sprachen von Druck der Regierung gegen kritische Äußerungen.