Gesetzeslücke ab 1. Juli geschlossen

Als Verkehrssünder deine Punkte in Flensburg an andere abdrücken? Warum dieser Punktehandel strafbar wird

Zu schnell gefahren und geblitzt: Dank einer Gesetzeslücke konnte man bisher jemand anders vorschicken, der vorgab, gefahren zu sein, und die Punkte bekam. Damit ist jetzt Schluss.

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Verkehrssünder können sich ab dem 1. Juli nicht mehr von ihren drohenden Punkten in Flensburg freikaufen. Im Internet gab es bislang dazu zahlreiche Webseiten und Angebote für Autofahrer.

So konnte man sich einen Strohmann suchen, der bereit war, gegen Geld den Anhörungsbogen auszufüllen - und somit zu behaupten, dass er gefahren sei. Aufgrund einer Gesetzeslücke war das bisher für alle Beteiligten ohne Konsequenzen möglich.

Ab Juli drohen hohe Bußgelder beim Punktehandel

Diesen Punktehandel verbietet das Straßenverkehrsgesetz nun ausdrücklich - auf Initiative des baden-württembergischem Justizministeriums. Es hat nach eigenen Angaben schon seit Jahren darauf gedrängt, dass die Praxis verboten wird. Verstöße können laut Justizministerium jetzt mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Die Gesetzeslücke, die das Freikaufen von Punkten möglich machte, hatte das Oberlandesgericht Stuttgart 2017 erstmals festgestellt.

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SWR

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