Punktehandel oder Punkteverkauf bezeichnet ein umstrittenes Geschäftsmodell, bei dem Verkehrssünder drohende Punkte und sogar Fahrverbote auf eine andere Person übertragen – gegen Zahlung einer Gebühr.
Im Internet gibt es dazu diverse Angebote: Webseiten, Werbevideos und sogar Apps, mit denen man die Dienste angeblich einfach und schnell nutzen kann. Sie heißen Punktehandel-Flensburg, Punkte-Loswerden oder Punkte-Pressum und sind über Suchmaschinen schnell zu finden.
Die fragwürdige Masche
Die Masche funktioniert so: Verkehrssünder schicken eine Anfrage an die Punktehändler und den Anhörungsbogen, den sie wegen des Verstoßes bekommen haben.
Dann suchen diese eine passende Person, einen sogenannten Strohmann, der sich als Fahrer ausgibt. Der Strohmann füllt den Anhörungsbogen aus und sendet ihn an die Behörde.
Die Kosten dafür belaufen sich auf 200 bis 300 Euro für die Punkteübernahme. Dazu kommen natürlich alle Strafgebühren, die entstehen. Pro Punkt kostet alles zusammen in der Regel rund 600 Euro.
Wie kann das legal sein?
Eine Lücke im Gesetz macht den Punktehandel möglich. Würde der Fahrer, der den Verstoß begangen hat, selbst den Anhörungsbogen ausfüllen und behaupten, dass eine andere Person gefahren sei, so wäre das eine falsche Verdächtigung. Dann würde das nach Paragraf 164 des Strafgesetzbuchs rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Füllt aber der Strohmann selbst den Anhörungsbogen aus und behauptet, er sei gefahren, passiert ihm und dem wahren Fahrer nichts. Denn man kann sich nicht selbst falsch verdächtigen. So wird der Punktehandel möglich.
Vorsicht Abzocke: Geld weg und Punkte behalten
Die Punktehändler bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone und sind offenbar nicht immer serös unterwegs. In Bewertungsportalen warnen Nutzer und berichten, dass nach der Zahlung nichts passiere – das Geld sei weg und die Portale würden nicht mehr antworten. Auf ihren Webseiten bezichtigen sich die Punktehändler teils gegenseitig, unseriös zu arbeiten.
René Meier: Das Original?
Der bekannteste Name unter den Punktehändlern ist René Meier. Diese Name ist ein Pseudonym. Meier ist seit über zehn Jahren im Geschäft und sagt, dass er sich das Ganze ausgedacht habe. "Eines Tages bin ich aus Langeweile auf die Idee gekommen", sagt er. Beim Surfen im Netz habe er auf Kleinanzeigen (ehemals eBay-Kleinanzeigen) Angebote gefunden, Punkte für andere zu übernehmen. Schnell habe er selbst eine Webseite gebaut und Strohmänner gesucht. "Und schon war der Punktehandel geboren", erzählt er.
Nach eigenen Angaben habe er bundesweit über 1.000 Strohmänner im Einsatz. Mit etwa 300 Fällen pro Jahr, bei denen seine Strohmänner Punkte übernehmen, mache er genug Geld, um davon zu leben. Meier ist eigentlich Rentner und neben dem Zubrot hat er Spaß am Geschäftsmodell: "Ich sehe es fast als mein Hobby an, dem Staat ein Schnippchen zu schlagen", sagt er.
Überforderte Kontrollbehörden
Sein Geschäftsmodell ist wohl auch deshalb möglich, weil der Staat nicht genau hinschaut: "Das ist ganz selten, dass da Rückfragen kommen", erzählt uns Rentner Meier. Die Behörden seien überlastet, hätten nicht genug Personal, um einen Anhörungsbogen zu überprüfen. So habe er einen Fall gehabt, bei dem eine langhaarige Frau geblitzt wurde und er als Strohmann einen Mann angab. "Und das funktioniert trotzdem", sagt er lachend.
Gesetzesänderung soll Lücke bei Punktehandel schließen
Ein neuer Gesetzentwurf sieht bis zu 30.000 Euro Bußgeld für die Vermittlung oder Übernahme von Punkten vor. So soll dem Punktehandel ein Riegel vorgeschoben werden.
Das sogenannte "Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes" soll die seit Jahren bestehende Grauzone schließen. Doch der Personalmangel in den Behörden wäre damit nicht behoben, meint auch der ADAC und fordert hier aufzustocken, damit die Behörden am Ende auch durchgreifen können.
Nächste Lücke: Private Gefälligkeiten
Der Fokus des Gesetzgebers liegt auf dem gewerbsmäßigen Handel. Nicht betroffen wäre der nicht-kommerziellen Punktehandel im Freundes- oder Familienkreis – sogenannte private Gefälligkeiten. Im aktuellen Gesetzesentwurf lehnt die Bundesregierung ab, dies unter Strafe zu stellen. Denn private Gefälligkeiten seien schwer ermittelbar und stellten anders als professionelle Netzwerke keine systematische Gefährdung dar.
Doch jede Lücke im Gesetz regt die Fantasie der Punktehändler an. René Meier jedenfalls blickt gelassen auf die geplante Gesetzesänderung: "Da wird ein Gesetz kommen und dann ist die Frage, gibt es da noch eine Lücke? Oder sage ich, ok das war‘s – machen wir den Deckel drauf und zu", fasst Meier sein eigenes Fazit zusammen.