Staatsanwaltschaft sieht kein strafbares Verhalten

Nach Hakenkreuz-Eklat: Keine Ermittlungen gegen Ex-Landtagsvize Born

Ein Hakenkreuz auf einem Stimmzettel im BW-Landtag hatte vor kurzem hohe Wellen geschlagen. Jetzt steht fest: Gegen den Verantwortlichen, Ex-Landtagsvize Daniel Born, wird nicht ermittelt.

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Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wird nicht gegen den früheren Landtagsvizepräsidenten von der SPD, Daniel Born, ermitteln. Das hat das Gericht auf Anfrage mitgeteilt. Es lägen keine Anhaltspunkte für ein verfolgbares strafbares Verhalten vor, heißt es in der Begründung.

Der SPD-Politiker, der für den Wahlkreis Schwetzingen (Rhein-Neckar-Kreis) in den Landtag gewählt wurde, hatte bei einer geheimen Abstimmung im Landtag auf einem Stimmzettel hinter den Namen eines AfD-Abgeordneten ein Hakenkreuz gekritzelt. Das hatte zu einem Eklat geführt. Laut Stuttgarter Staatsanwaltschaft wurde das Hakenkreuz durch den Einwurf des Stimmzettels in die Urne nicht verbreitet oder öffentlich verwendet. Damit scheide eine Strafbarkeit aus.

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Keine Ermittlung wegen Beleidigung

Auch wegen einer möglichen Beleidigung des AfD-Landtagsabgeordneten Bernhard Eisenhut, hinter dessen Namen Born das Hakenkreuz gezeichnet hatte, ermittelt die Staatsanwaltschaft nicht. Die Verfolgung scheide wegen der Indemnität des Abgeordneten aus. Indemnität bedeutet, dass Abgeordnete nicht wegen einer Abstimmung oder einer Äußerung, die sie im Landtag tun, zur Verantwortung gezogen werden können.

Der Landtag hatte den Hakenkreuz-Vorfall dem Polizeipräsidium Stuttgart gemeldet, das wiederum die Staatsanwaltschaft Stuttgart kontaktiert hatte. Born hatte kurz nach dem Eklat seine Schuld eingeräumt und sich für sein Verhalten entschuldigt. Er legte sein Amt als Landtagsvizepräsident nieder und trat aus der SPD-Fraktion aus. Sein Mandat will er jedoch behalten, wie er im SWR-Interview sagte. Die SPD in Baden-Württemberg hatte dagegen gefordert, dass er auch das Mandat niederlegen soll.

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Barbara Reeder
SWR Aktuell-Redakteurin Barbara Reeder

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