Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wird nicht gegen den früheren Landtagsvizepräsidenten von der SPD, Daniel Born, ermitteln. Das hat das Gericht auf Anfrage mitgeteilt. Es lägen keine Anhaltspunkte für ein verfolgbares strafbares Verhalten vor, heißt es in der Begründung.
Der SPD-Politiker, der für den Wahlkreis Schwetzingen (Rhein-Neckar-Kreis) in den Landtag gewählt wurde, hatte bei einer geheimen Abstimmung im Landtag auf einem Stimmzettel hinter den Namen eines AfD-Abgeordneten ein Hakenkreuz gekritzelt. Das hatte zu einem Eklat geführt. Laut Stuttgarter Staatsanwaltschaft wurde das Hakenkreuz durch den Einwurf des Stimmzettels in die Urne nicht verbreitet oder öffentlich verwendet. Damit scheide eine Strafbarkeit aus.
Nach Hakenkreuz-Skandal im BW-Landtag Interview mit Daniel Born: "Ich habe einen Wählerauftrag (...) und den Job bringe ich ordentlich zu Ende"
Die SPD in BW fordert, dass Daniel Born nach dem Hakenkreuz-Vorfall sein Mandat abgibt. Seine Ämter und Kandidatur hat er abgegeben - am Mandat will er festhalten, erklärt er im SWR.
Keine Ermittlung wegen Beleidigung
Auch wegen einer möglichen Beleidigung des AfD-Landtagsabgeordneten Bernhard Eisenhut, hinter dessen Namen Born das Hakenkreuz gezeichnet hatte, ermittelt die Staatsanwaltschaft nicht. Die Verfolgung scheide wegen der Indemnität des Abgeordneten aus. Indemnität bedeutet, dass Abgeordnete nicht wegen einer Abstimmung oder einer Äußerung, die sie im Landtag tun, zur Verantwortung gezogen werden können.
Der Landtag hatte den Hakenkreuz-Vorfall dem Polizeipräsidium Stuttgart gemeldet, das wiederum die Staatsanwaltschaft Stuttgart kontaktiert hatte. Born hatte kurz nach dem Eklat seine Schuld eingeräumt und sich für sein Verhalten entschuldigt. Er legte sein Amt als Landtagsvizepräsident nieder und trat aus der SPD-Fraktion aus. Sein Mandat will er jedoch behalten, wie er im SWR-Interview sagte. Die SPD in Baden-Württemberg hatte dagegen gefordert, dass er auch das Mandat niederlegen soll.