Die Nutzung privater Handys an Schulen soll in Baden-Württemberg konsequenter reguliert werden. Künftig müssen sich alle Schulen im Land verbindliche Regeln für den Umgang mit den Geräten geben. Eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes hat der Landtag beschlossen. Zuvor hatte sich die grün-schwarze Landesregierung bereits für strengere Regelungen ausgesprochen.
Bisher keine Verpflichtung - jetzt wird Regelung zur Pflicht
Bislang konnten sich die Schulen über ihre Hausordnung eigene Regeln geben, waren dazu aber nicht verpflichtet. Das ändert sich nun. Jede Schule muss künftig verbindlich regeln, wie, wann und ob mobile Endgeräte auf dem Schulgelände - also im Gebäude und auf dem Pausenhof - genutzt werden dürfen.
Die Handynutzung soll reguliert werden, "um Störungen des Unterrichts und des Schulalltags zu verhindern sowie die Entwicklung und das soziale Miteinander der Schülerinnen und Schüler zu fördern", heißt es in dem Gesetz. Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) sagte im Landtag, damit solle der überbordende private Handygebrauch an Schulen eingedämmt werden.
Nur private Nutzung von Handys betroffen
Die Regeln sollen sich aber nur auf die private Nutzung von Smartphones und anderen mobilen Endgeräten wie Laptops, Tablets oder internetfähigen Armbanduhren (Smartwatches) beziehen - etwa in Pausen oder in der Hausaufgabenbetreuung. Die Nutzung eigener Geräte im Unterricht unter Anleitung von Lehrkräften soll weiterhin möglich sein.
Kultusministerium empfiehlt striktes Handy-Verbot an Grundschulen
Grundschulen im Land empfiehlt das Kultusministerium, ein striktes Handy-Verbot in ihre Schulordnungen aufzunehmen. "Die Benutzung mitgebrachter privater digitaler mobiler Endgeräte ist grundsätzlich verboten", heißt es in einer vom Ministerium veröffentlichten Formulierungshilfe für die Schulen. Das Kultusministerium hält eine starke Einschränkung der Nutzung von Handys aber auch in den weiterführenden Schulen für sinnvoll.