Der amtierende Bürgermeister in Limbach im Neckar-Odenwald-Kreis, Thorsten Weber, steht für eine zweite Amtszeit nicht zur Verfügung. Deswegen sucht die Gemeinde seit Wochen einen neuen Rathaus-Chef oder eine neue Rathaus-Chefin. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist für die Wahl am 1. Februar liegt allerdings keine einzige Bewerbung vor.
Am Montagabend um 18 Uhr öffnete ein Mitarbeiter der Gemeinde ein letztes Mal hoffnungsvoll den Briefkasten am Limbacher Rathaus - auf die Minute pünktlich zum Ablauf der Bewerbungsfrist für die Bürgermeisterwahl in der 4.500-Einwohner zählenden Gemeinde.
Dann die Ernüchterung: Auch in den letzten Stunden vor Fristende hat niemand eine Bewerbung im Rathaus abgegeben, die Gemeinde steht knapp vier Wochen vor der Wahl ohne Kandidaten da. Offenbar will niemand den Chefsessel im Limbacher Rathaus besetzen.
Wahl ohne Kandidat: "Absolut ungewöhnlich"
Für Amtsinhaber Weber ein "absolut ungewöhnlicher" Vorgang. Die Neckar-Odenwälder Kreisverwaltung bestätigt: Dass sich bei einer Bürgermeisterwahl kein einziger Kandidat findet, das hat es zumindest in den vergangenen 35 Jahren im Landkreis nicht gegeben, so eine Sprecherin des Landratsamtes.
Über die Gründe für das Desinteresse am höchsten Amt in der Gemeinde kann allenfalls spekuliert werden: Liegt es an der generell extrem angespannten Haushaltslage der Kommunen allgemein? An der Sorge, nichts mehr gestalten zu können und nur den Mangel verwalten zu müssen?
Junge Kolleginnen und Kollegen geben sich das nicht mehr freiwillig.
"Es hat vermutlich auch etwas mit der allgemeinen Situation der Kommunen zu tun", sagt der Neckar-Odenwälder Landrat Achim Brötel. Zudem hätten Bürgermeister eine sieben-Tage-Woche und fühlten sich inzwischen nicht selten "als Fußabstreifer für alle", so Brötel. "Junge Kolleginnen und Kollegen geben sich das nicht mehr freiwillig."
Wahl auch ohne Kandidaten
Wie geht es jetzt in der Gemeinde weiter? Das Kommunalrecht sieht vor, dass eine Bewerbungsfrist generell nicht verlängert werden kann und eine Wahl auch ohne Kandidaten stattfindet. So wird auf den Wahlzetteln am 1. Februar also kein Name stehen, sondern stattdessen eine "freie Zeile".
In diese Zeile können Wählerinnen und Wähler eine Person eintragen, die sie für geeignet halten, die Geschicke der Gemeinde für die kommenden Jahre zu leiten. Gewählt werden kann auf diese Weise jeder, der rechtlich gesehen als "wählbar" gilt, also unter anderem mindestens 18 Jahre alt ist und seinen Wohnsitz in Deutschland hat.
Gewählt wird dann, wer am Wahlsonntag die meisten Stimmen bekommt und danach der Wahl auch zustimmt. Auch eine Stichwahl zwischen gleichauf liegenden Personen ist denkbar. Winken aber die so Gewählten ihrerseits ab, wird die Stelle des Bürgermeisters erneut ausgeschrieben.