Urteilsverkündung steht bevor

Heidelberg: Prozess um erpresserischen Menschenraub - Aussage gegen Aussage

Ein Mann soll in Heidelberg eine Frau in deren Wohnung bedroht und drei Millionen Euro von ihrem Vater verlangt haben. Kurz vor der Urteilsverkündung steht Aussage gegen Aussage.

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Stand

Ein 41 Jahre alter Mann aus NRW steht seit nunmehr einer Woche vor dem Heidelberger Landgericht. Er muss sich dort unter anderem wegen erpresserischen Menschenraubs verantworten. Die Anklage wirft ihm vor, Anfang dieses Jahres in das Ein-Zimmer-Appartement einer 24 Jahre alten Studentin in Heidelberg eingedrungen zu sein. Dort soll er die Frau dann auf ihr Bett geworfen und ihr gedroht haben, sie zu vergewaltigen, wenn sie sich nicht ruhig verhalte. Danach hat er ihr laut Staatsanwaltschaft zudem gedroht, sie und ihre Familie umzubringen. Dabei soll er der Frau einen Elektroschocker an die Schläfe gehalten haben. Die beiden kannten sich laut Gericht - über eine zeitweise Geschäftsverbindung zwischen dem Angeklagten und dem Vater der Frau.

Polizei entdeckt nach Festnahme Elektroschocker in Auto

Anschließend, so die Anklage weiter, soll er das Handy der Frau an sich genommen und den Vater der 24-Jährigen angerufen haben. Er soll dem Vater gesagt haben, dass der ihm sofort drei Millionen Euro überweisen solle. Der Vater ging darauf jedoch nicht ein und kündigte ihm an, dass gleich die Polizei vor der Tür stehe. Daraufhin ergriff der Mann die Flucht. Vier Tage später nahm die Polizei ihn fest. Im Auto des Mannes entdeckten die Beamten einen Elektroschocker. Ob er diese Waffe in der Wohnung der Frau aber tatsächlich dabei hatte, ist offen.

Mutmaßliches Opfer "seit Vorfall traumatisiert"

Die Frau, das mutmaßliche Opfer, bestätigte vergangene Woche im Gerichtssaal die zentralen Anklagevorwürfe. Die zierliche Frau mit schulterlangen braunen Haaren sagte im Gerichtssaal unter Tränen und sichtlich bewegt, dass der Mann in ihrer kleinen Studentenbude mehrfach gesagt haben soll: "Wo ist mein Geld? Ich mache hier ein Massaker". Sie sagte, sie sei seit diesem Vorfall traumatisiert, habe monatelang Angst gehabt, sich allein in ihrer Wohnung aufzuhalten. Die Frage des Richters nach ihrem jetzigem Wohnort beantwortete sie nicht - denn sie habe "Angst, dass er (der Angeklagte) wieder zu mir kommt".

Landgericht Heidelberg
Prozess in Heidelberg um erpresserischen Menschenraub

Prozess in Heidelberg: Angeklagter dementiert Vorwürfe

Zuvor hatte der Angeklagte über eine Stunde lang ausführlich und mit Hilfe von mehreren Notizblättern sowohl zu seiner Person als auch zum Ablauf am Tag der Tat ausgesagt. Er widersprach fast komplett den Vorwürfen der Anklage. Ja, er sei bei der Frau gewesen, sie sei die Tochter eines ehemaligen Geschäftspartners gewesen. Ziel seines "Besuchs" sei aber nur gewesen, Informationen über den Aufenthaltsort ihres Vaters herauszubekommen. Denn der habe ihm rund 200.000 Euro geschuldet, Geld aus Immobilien- und Finanz-Anlage-Geschäften in einem Zeitraum zwischen 2018 und 2022.

Quittungen über Geldgeschäfte? Fehlanzeige

Schriftliche Belege oder Quittungen gebe es dazu aber nicht, räumte er ein. Er sei damals "naiv" gewesen, dem Mann quasi blind zu vertrauen. Er habe die Frau in deren Wohnung weder bedroht, noch geschlagen und sie nicht mit dem Tode bedroht - "ich habe nur in Bezug zu ihrem Vater gedroht", erklärte er. Er habe in dem kurzen Telefonat mit dem Vater auch definitiv keine drei Millionen Euro gefordert, das sei eine Lüge.

"Das Geld ist weg" - Angeklagter muss wegen Depression in Reha

Der Angeklagte erklärte, sein ehemaliger Geschäftspartner sei irgendwann einfach untergetaucht und für ihn nicht mehr erreichbar gewesen. Die versprochenen Renditen der Geldanlagen (unter anderem angeblich bei Banken in der Schweiz und Liechtenstein) gab es nie. "Das Geld ist weg", so der Angeklagte am Mittwoch im Gerichtssaal. Er habe daraufhin erhebliche Geldprobleme gehabt, habe zeitweise weder seine Strom- noch Wasserrechnung zahlen können. Er sei in eine tiefe Depression verfallen, sei seit über zwei Jahren nicht mehr arbeitsfähig, habe eine Rehabilitation absolvieren müssen. Der Angeklagte - dunkelblonder Kurzhaarschnitt, schmächtige Figur - sitzt seit seiner Festnahme am 8. Januar in Untersuchungshaft. Der 41-Jährige ist verheiratet und hat zwei Kinder.

Vater der Studentin im Zeugenstand - widersprüchliche Aussagen sorgen für Zweifel

Inzwischen hat auch der Vater der 24-jährigen Studentin vor Gericht ausgesagt. Mithilfe einer Dolmetscherin bekräftigte er die Aussage, der Angeklagte habe von ihm drei Millionen Euro gefordert. Doch während seiner Vernehmung verstrickte er sich wiederholt in Widersprüche. Er behauptete vehement, nie an Geschäften des Angeklagten beteiligt gewesen zu sein. Entsprechende Urkunden, die geschäftliche Verbindungen vermuten lassen, bezeichnete er als Fälschungen. Auch E-Mails in seinem Postfach, die das belegen sollen, will er nicht kennen. Stattdessen erklärte er, der Angeklagte habe damals sein E-Mail Postfach genutzt - warum das der Fall gewesen sein soll, konnte er nicht erklären. Auf Nachfragen des Richters zu seinem Wohnort, zu Treffen mit der Familie des Angeklagten und zu den möglichen geschäftlichen Verbindungen wich der Zeuge wiederholt aus. Die Kammer ließ durchblicken, dass sie an der Glaubwürdigkeit seiner Aussagen in Bezug auf die angeblich nicht vorhandenen Geschäftsbeziehungen zweifelt.

Minder schwerer Fall möglich?

Inwiefern die Widersprüche Einfluss auf das Urteil haben, ist zurzeit nicht absehbar. Klar ist aber, dass der Verteidiger des Angeklagten die Widersprüche für sein Plädoyer nutzen will. Er argumentiert, dass die Zweifel an den Aussagen des Zeugen dafür sorgen, dass auch die Glaubwürdigkeit im Bezug auf die angebliche Drei-Millionen-Erpressung infrage gestellt werden muss. Sollte er lediglich die 200.000 Euro gefordert haben, die ihm der Zeuge schulde, könnte das Gericht einen minder schwereren Fall annehmen. Das hätte erhebliche Auswirkungen auf das Strafmaß: Statt einer Mindeststrafe von fünf Jahren stünde dann eine Mindeststrafe von einem Jahr im Raum.

Ob das Gericht diesen Argumenten folgt, bleibt abzuwarten. Die Urteilsverkündung war ursprünglich für Donnerstag geplant. Ob dieser Zeitplan eingehalten wird, ist ungewiss.

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Erstmals publiziert am
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Autor/in
Wolfgang Kessel
Wolfgang Kessel, Redakteur beim SWR in Mannheim
Fabian Medler
Fabian Medler, multimedialer Reporter im SWR Studio Mannheim

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