Im Mordprozess gegen Sulaiman A. wegen des tödlichen Messerangriffs auf den Mannheimer Polizisten Rouven Laur hat die Bundesanwaltschaft am Donnerstag eine lebenslange Haftstrafe gefordert - wegen Mordes und fünffach versuchten Mordes. Auch eine besondere Schwere der Schuld sei gegeben. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausgeschlossen. Bei dem Angriff im Mai 2024 auf dem Mannheimer Marktplatz waren sechs Menschen verletzt worden - der Polizist Rouven Laur starb zwei Tage später an seinen Verletzungen.
Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld
Von einer Forderung nach Sicherungsverwahrung oder dem Vorbehalt der Anordnung einer Sicherungsverwahrung hat die Generalbundesanwaltschaft abgesehen. Es lasse sich nicht mit Bestimmtheit sagen, ob bei Sulaiman A. in Zukunft eine Radikalisierung fortbestehen könne, so die Vertreterin der Anklage vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (OLG). Strafmildernd könne sich sein Geständnis und seine Distanzierung zur Tat auswirken. Die bloße Möglichkeit einer Gefährlichkeit genüge nach Abwägung aller Argumente inklusive des psychiatrischen Gutachtens nicht, um eine Sicherungsverwahrung zu fordern.
Anklage: Sulaiman A. hat sich über Jahre vor der Tat radikalisiert
Laut der Generalbundesanwaltschaft war der inzwischen 26-jährige Afghane Sulaiman A. zu einem islamistisch motivierten Anschlag entschlossen. Seine dschihadistische Motivation ergebe sich aus zahlreichen Zeugenaussagen und vielen ausgewerteten Chats in Messengerdiensten. Das habe sich im Verlauf der Hauptverhandlung deutlich gezeigt. Schon 2021 hätte Sulaiman A. Kanäle mit entsprechenden Inhalten abonniert. Einschätzungen von Experten hätten im Prozess außerdem ergeben, dass er sich intensiv mit islamischen Inhalten auseinandergesetzt habe. Diese seien in Teilen als dschihadistisch zu bewerten.
Bundesanwaltschaft sieht keine Zweifel an IS-Ideologie
Schon im Jahr 2022 habe sich Sulaiman A. mit anti-westlicher Propaganda auseinandergesetzt. Ab 2023 habe er selbst radikale Inhalte gepostet und verbreitet. Seine Kommunikation innerhalb dieser Chats hätten keine Distanzierung erkennen lassen. Seine im Prozess beschriebene Distanzierung hält die Bundesanwaltschaft für nicht glaubwürdig. Es gebe keine Zweifel an einer IS-Ideologie des Angeklagten. Dieser habe den Plan gefasst, möglichst viele Ungläubige ums Leben bringen zu wollen. Nicht nur sein Hauptziel auf dem Mannheimer Marktplatz am 31. Mai 2024, den Islamkritiker Michael Stürzenberger, sondern auch andere Beteiligte.
Keine Einbindung in Terror-Vereinigung
Eine Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, eine Einbindung in das Geflecht der Terrororganisation des sogenannten "Islamischen Staates" (IS) oder eine Verbindung zu Salafisten in Moscheen in seinem Lebensumfeld habe die Hauptverhandlung nicht ergeben. Seine Tat sei auch nicht von einer Terror-Organisation vereinnahmt worden. Sulaiman A. habe seine Tat aber gezielt geplant, durch Löschen von Chats und die Vernichtung seiner SIM-Karte wichtige Kommunikationskanäle verschleiert. Und damit auch seine Tat-Vorbereitung, so die Bundesanwaltschaft.
Bundesanwaltschaft: Sulaiman A. hat heimtückisch gehandelt
Sulaiman A. sei entschlossen gewesen, auf dem Marktplatz größtmöglichen Schaden anzurichten, so die Bundesanwaltschaft in ihrem Schlussvortrag. Der Tatbestand des Mordes und des Mordversuches in fünf Fällen sei erfüllt. Er habe heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt. Das psychiatrische Gutachten habe überzeugend ergeben, dass er unter keiner seelischen Störung oder Schädigung des Kopfes leide.
Prozess um Mord an Rouven Laur - Beweisaufnahme abgeschlossen
Am Donnerstagvormittag wurde zunächst die Beweisaufnahme abgeschlossen. Zahlreiche Dokumente, Videos und Audio-Aufnahmen zeichneten unter anderem noch einmal den 31. Mai 2024 in Mannheim nach. Wie Sulaiman A. in Mannheim ankommt, mit der Straßenbahn durch die Stadt fährt, die Infoveranstaltung der Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) beobachtet und schließlich das Messer zieht.
Prozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart beginnt 31. Mai 2024: Eine Rekonstruktion des Anschlags auf dem Mannheimer Marktplatz
Das Staatsschutzverfahren gegen Sulaiman A. beginnt. Er soll in Mannheim einen Polizisten tödlich verletzt haben. Der Tag der Tat rückt wieder in den Fokus. SWR Aktuell zeichnet ihn nach.
Im Gerichtssaal ist noch einmal das Telefonat zu hören, wie seine Frau am Tattag den Notruf der Polizei anruft, ihren Mann sucht, der verschwunden sei. Bekannte hätten ihn möglicherweise in Mannheim erkannt. Die Beamtin am Notruf nimmt die Personaldaten auf, die Ehefrau des Angreifers wirkt gefasst, aber dennoch aufgeregt. Sie spricht über eine mögliche psychische Störung ihres Mannes, dass er nicht normal sei, über MRT-Untersuchungen am Kopf bei Sulaiman A. bei einem Arzt. Gesehen habe sie ihn zuletzt in der Nacht, kurz vor dem zu Bett gehen. Das Telefonat wird nach Mannheim überstellt.
Marktplatz-Prozess könnte im September zu Ende gehen
Das Staatsschutzverfahren läuft seit Februar am OLG in Stuttgart-Stammheim, Mitte September könnte ein Urteil fallen. Nach der Bundesanwaltschaft plädieren noch die Nebenkläger sowie die Verteidiger des Angeklagten. Julia Mende vertritt in der Nebenklage unter anderem Petra Laur, die Mutter des getöteten Polizisten. Dem SWR sagte sie, die Bundesanwaltschaft habe sich sehr eng am psychiatrischen Gutachten orientiert und stringent argumentiert. Dennoch habe man mehr erwartet. Die Nebenklage will laut Anwalt Thomas Franz neben einer lebenslangen Haftstrafe die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld fordern, außerdem eine Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haft.