Gerichtsverfahren um Messerangriff auf Mannheimer Marktplatz

Prozess um getöteten Polizisten Rouven Laur: Angeklagter spricht von "verrückter Tat"

Sulaiman A. soll 2024 auf dem Mannheimer Marktplatz den Polizisten Rouven Laur getötet und fünf Menschen verletzt haben. Am Montag hatte der Angeklagte das sogenannte letzte Wort. 

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Von Autor/in Patrick Figaj

Seit gut sieben Monaten läuft das Verfahren gegen Sulaiman A. vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Er soll im Mai 2024 auf dem Mannheimer Marktplatz den Polizisten Rouven Laur getötet und fünf Menschen verletzt haben. Am Dienstag wird das Urteil verkündet. Am Montag hatte der Angeklagte das sogenannte letzte Wort.

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Angeklagter entschuldigt sich für die Tat

In knappen, kurzen Sätzen entschuldigte sich Sulaiman A. noch einmal für seine Tat. Der Prozesstag an diesem Montag war bereits nach wenigen Minuten wieder zu Ende. Der Angeklagte sagte wörtlich, er wünschte, er hätte sich "niemals von einem Unbekannten manipulieren lassen". Es gebe "nicht einen einzigen Tag, an dem er nicht von den Gedanken an die Tat umgeben" sei. Sulaiman A. hatte sich über Telegram-Chats radikalisiert. Er wandte sich gleich zu Beginn heute auch direkt an die Opfer und an die Familie des getöteten Polizisten, die allerdings nicht anwesend waren. Er wünsche sich, diese "verrückte Tat" niemals gemacht zu haben. Es tue ihm sehr leid. 

Sulaiman A. sagte zudem, er hoffe, dass das, was er sage, auch ankomme. Nach seiner Tat habe er die "schlimmsten Gedanken" in seinem Leben gehabt. 

Dann kommt einer, und tötet ihren Sohn, den sie 20 bis 30 Jahre großgezogen haben. Das ist das Schlimmste, was man tun kann. Es tut mir so sehr leid.

Er habe jetzt alles gesagt und schloss mit den Worten: "Das war es von mir." 

Welches Motiv hatte der Angeklagte?

Im Prozess hatte der Angeklagte die Tat gestanden. Er hatte dabei Anzeichen von Reue gezeigt. In seiner Aussage unterstrich Sulaiman A. auch, dass das Ziel des Angriffs Michael Stürzenberger gewesen sei, ein Vorstandsmitglied der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa (BPE). Sulaiman A. hatte die Auftritte der Bewegung im Netz verfolgt. Über sein Motiv sagte der Angeklagte, es sei der Gaza-Krieg gewesen, der 2023 begann und sein Leben verändert habe. Frauen und Kinder seien dort zu Opfern geworden. Sulaiman A. ist selbst Familienvater von zwei Kindern.

In Telegram-Chats habe er sich mit einem Gelehrten "O.R." über die Tötung von Ungläubigen ausgetauscht. Außerdem habe er Informationen zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS) gesammelt. Die Bestätigung für seinen geplanten Angriff habe er auch auf Telegram erhalten. Der Chat-Partner, eine Art Gelehrter, habe in dem Messenger-Dienst von der Tötung von Polizisten gesprochen. Sulaiman A. habe mit ihm auch über eine mögliche Tötung Stürzenbergers gesprochen. Der Chat-Partner habe ihn in seinem Vorhaben bestätigt.

Wie lief die Radikalisierung ab?

Eine zentrale Frage im Prozess ist und war, wie schnell die Radikalisierung von Sulaiman A. fortschritt. Die Bundesanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte sich über Jahre vor der Tat radikalisierte und sich mit der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) identifizierte. Er habe nicht nur den Islamkritiker Stürzenberger von der BPE töten wollen, sondern so viele Islamkritiker und "vermeintlich Ungläubige" wie möglich.

Unklar blieb bis zum Schluss, ob der Angeklagte bei der Tat einen "Tod als Märtyrer" sterben wollte. Der Vorsitzende Richter konfrontierte den Angeklagten unter anderem mit einem Online-Kommentar, der von A. stammen soll. "Ich hoffe, dass Gott uns zum Märtyrer macht." Der 26-Jährige konnte sich entweder nicht erinnern oder sagte, entsprechende Aussagen stammten nicht von ihm. Unklar blieb etwa auch, wer der Chatpartner auf Telegram gewesen sein soll, der A. in seinem Vorhaben Stürzenberger zu töten, bestätigt haben soll.

Mögliches Strafmaß für Sulaiman A.

Sulaiman A. ist wegen Mordes und fünffach versuchten Mordes angeklagt. Er muss mit einer lebenslangen Haftstrafe rechnen. 
Kommt es zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, wird nach 15 Jahren erstmalig geprüft, ob eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung in Frage kommt. Eine solche Prüfung ist allerdings nicht möglich, wenn eine besondere Schwere der Schuld festgestellt wird. Bundesanwaltschaft und Nebenkläger haben diese gefordert.

Eine Haftentlassung ist nur möglich, wenn ein Verurteilter keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellt. Anders ausgedrückt: Bei einer Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe bleibt der Täter so lange im Gefängnis, wie er gefährlich ist.
Zudem könnte eine Sicherungsverwahrung für Sulaiman A. verhängt werden. Diese hatte unter anderem die Anwältin der Familie Laur gefordert.

Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Revision möglich. Dann würde der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen.

Abschiebung nach Urteil?

Nach einem Urteil könnte Sulaiman A. nicht direkt abgeschoben werden. Nachdem das Urteil rechtskräftig ist, müsste A. über die zuständigen Ausländerbehörden ausgewiesen werden. Anschließend müsste die Bundesanwaltschaft von einer weiteren Verbüßung der Haftstrafe absehen. Dabei werden üblicherweise etwa die Umstände der Tat, die Höhe der verbüßten Strafe sowie die familiären Umstände des Straftäters berücksichtigt.

Während des Prozesses hatte der Angeklagte unter anderem darüber gesprochen, dass er womöglich in ferner Zukunft wieder in seiner Heimat leben könnte. Dort hat er noch Familienangehörige, die er als jugendlicher Flüchtling hinter sich gelassen hatte.

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Patrick Figaj
SWR Journalist Patrick Figaj

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