Nach Kritik aus Bürgerforum

Rauchverbote auch in Freibädern und Zoos: Mehr Schutz für Nichtraucher in BW

Das Nichtraucherschutzgesetz in BW soll reformiert werden. Dabei sind jetzt strengere Maßnahmen geplant als bislang bekannt. Bei Verstößen drohen zudem höhere Bußgelder.

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Von Autor/in Knut Bauer

Auch Passivrauchen ist schädlich und kann die Gesundheit gefährden. Deshalb will die baden-württembergische Landesregierung das Nichtraucherschutzgesetz aus dem Jahr 2007 neu fassen. Darüber haben die Koalitionäre von Grünen und CDU monatelang gerungen, der erste Entwurf ist vor den Sommerferien allerdings von einem eigens eingesetzten Bürgerforum mit 50 zufällig ausgewählten Menschen aus Baden-Württemberg als nicht weitreichend genug kritisiert worden. Jetzt kommt der zweite Aufschlag, der nach SWR-Informationen mehr Bereiche umfassen soll als zunächst geplant.

Rauchverbote werden ausgeweitet: Das sieht das neue Gesetz vor

Nach der Forderung des Bürgerforums, das Verbot auf weitere Außenbereiche auszudehnen, sollen nun auch Freibäder, Freizeit- und Vergnügungsparks sowie Zoos dazukommen. Wie schon im ersten Entwurf sieht das neue Nichtraucherschutzgesetz ein Rauchverbot auch für E-Zigaretten in öffentlichen Gebäuden und Schulen vor - außerdem auf Spielplätzen und an Haltestellen von Bussen und Bahnen.

"Das Bürgerforum hat wichtige Vorschläge gemacht, die zum Teil in den Gesetzentwurf geflossen sind", sagte eine Sprecherin der Grünen-Fraktion dem SWR und nannte als weiteren Punkt: "Der Zutritt zu Rauchernebenräumen in Gaststätten ist erst ab 18 Jahren möglich." Das gelte jetzt auch für Nebenräume in Shisha-Bars. "Wir freuen uns, dass mit dem neuen Gesetz speziell Kinder und Jugendliche besser vor Gesundheitsrisiken geschützt und wir konsequent gegen das Passivrauchen aktiv werden", so die Sprecherin weiter.

Verstoß gegen Rauchverbot: Bußgelder gehen deutlich rauf

Wie die Grünen hat auch die CDU-Fraktion dem neuen Entwurf zugestimmt. Der CDU-Landtagsabgeordnete Tim Bückner argumentiert ähnlich: "Uns war wichtig, bei der Neufassung des Nichtraucherschutzgesetzes die Bereiche nochmal besonders in den Blick zu nehmen, an denen sich vermehrt oder gar zwangsläufig Kinder aufhalten."

Er verweist gleichzeitig auf eine deutliche Erhöhung der Bußgelder bei Verstößen. Bisher beginnen sie bei 40 Euro und steigen auf bis zu 150 Euro bei Mehrfachverstößen gegen das Rauchverbot. Im ersten Entwurf war vorgesehen, die Spanne auf 55 Euro bis 205 Euro zu erhöhen, jetzt hat sich die Koalition auf einen weiteren Aufschlag verständigt, und zwar von 200 Euro Bußgeld beim ersten Verstoß bis 500 Euro bei Mehrfachverstößen.

Weiter Qualm in Festzelten

Keine Einigung gab es dagegen bei Rauchverboten für weitere Außenbereiche. Dies hatte das Bürgerforum ebenfalls gefordert und auf die Regelungen in anderen Bundesländern verwiesen: Es sei nicht einzusehen, warum in baden-württembergischen Bierzelten niedrigere Standards für den Nichtraucherschutz gelten sollen als in Bayern oder Nordrhein-Westfalen, stellten die zufällig ausgewählten Bürger in ihrer Stellungnahme fest.

Auf ein Rauchverbot in Festzelten, Biergärten, der Außengastronomie oder Stadien konnte sich die Koalition jedoch nicht verständigen. Die Grünen wollten es, die CDU war dagegen. Tim Bückner: "Wir halten an der pragmatischen und aus unserer Sicht bewährten Regel-Ausnahme-Systematik in der Gastronomie fest, schärfen aber auch die diesbezüglichen Regelungen im Sinne des Schutzes von Kindern und Jugendlichen nach."

Nach den Regierungsfraktionen müssen jetzt noch die Ressorts des grün-schwarzen Landeskabinetts zustimmen. Dann kann das Gesetz in seiner Neufassung noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. 

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Erstmals publiziert am
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Autor/in
Knut Bauer
SWR-Reporter und -Redakteur Knut Bauer
Onlinefassung
Janey Schumacher
Janey Schumacher

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