Ab dem 1. Januar 2026 dürfen sich Gastronomiebetriebe auf eine langfristige finanzielle Entlastung freuen: Der Bundesrat hat am Freitag zugestimmt, die Umsatzsteuer auf Speisen in Restaurants auf sieben Prozent zu senken. Getränke sind davon ausgenommen.
Steuersenkung während der Corona-Krise
Die Umsatzsteuer wurde im Juli 2020 im Zuge der Corona-Hilfen von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Mit der Maßnahme sollten Restaurants, Cafés und andere Gastronomiebetriebe unterstützt werden. Ursprünglich war die Steuersenkung zeitlich begrenzt, wurde jedoch mehrfach verlängert und lief schließlich Ende 2023 aus.
Entlastung für die Gastronomie
Die Entscheidung wird von Branchenvertretern als großer Erfolg gewertet. Die Gastronomie hatte in den vergangenen Jahren mit massiven Herausforderungen zu kämpfen: Pandemie, steigende Kosten und der Fachkräftemangel haben die wirtschaftliche Lage vieler Betriebe erheblich belastet.
Dieses Bild spiegelt sich auch mit den Zahlen des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg wider. Für Oktober 2025 wurde erneut ein Umsatzrückgang verzeichnet. Wie die Behörde am Freitag mitteilte, lagen die Monate Januar bis Oktober im Schnitt rund 2,4 Prozent unter den Werten des Vorjahreszeitraumes. Außerdem arbeiten immer weniger Menschen in der Gastronomie. Dies sei ein Trend, der bereits im Sommer 2024 begonnen habe.
Innenminister Strobl: Schritt gegen Gastronomiesterben
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband nannte die Steuersenkung die "wichtigste Maßnahme zur Stärkung unserer Restaurants, Wirtshäuser, Cafés und Caterer". Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft sprach von einem "guten Tag für den Tourismusstandort Deutschland".
Ab dem 1. Januar 2026 Niedrigere Mehrwertsteuer in der Gastro: "Schnitzel wird nicht billiger, aber auch nicht teurer"
Für die Gastronomie sinkt die Mehrwertsteuer ab dem neuen Jahr. Womit Besucher dann jedoch nicht rechnen sollten: dass der Preis im Restaurant ebenfalls sinkt.
Auch Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) begrüßt die Steuersenkung. Von dem Schritt erhofft sich der Politiker eine positive Wirkung auf die Gastronomie im Land. Es sei wichtig, das Gastronomiesterben insbesondere im ländlichen Raum aufzuhalten.
Die Maßnahme sorgt aber auch für viel Kritik. Linke und Grüne sprachen bei der Verabschiedung im Bundestag von einem wirtschaftlich unsinnigen Steuergeschenk.
Keine Auswirkung auf Preise für die Gäste
Denn Preissenkungen im Restaurant sind nicht zu erwarten. Zwar heißt es in der Gesetzesvorlage: "Sowohl die Weitergabe der Steuersenkung an Verbraucherinnen und Verbraucher als auch zusätzliche Investitionen sind möglich." Die Betriebe sind jedoch nicht verpflichtet, die Steuersenkung an die Gäste weiterzugeben.
Branchenverbände haben bereits angekündigt, dass zusätzliche Einnahmen nicht durch Preissenkungen an die Gäste weitergegeben werden. Allenfalls könnten dadurch weitere Preissteigerungen vermieden werden.