Grüne stoppen Plan von Bauministerin Razavi

Ärger um Verlängerung der Mietpreisbremse in BW: In Mannheim und Konstanz soll sie nicht mehr greifen

Vor allem in Ballungsräumen werden Wohnungen immer teurer. Die Mietpreisbremse soll da Schutz bieten. Doch in Mannheim und Konstanz soll damit bald Schluss sein.

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Von Autor/in Henning Otte

Die Mietpreisbremse für Neuvermietungen in angespannten Wohnlagen sollte in Baden-Württemberg eigentlich zum 1. Januar 2026 um weitere vier Jahre verlängert werden. Doch nach SWR-Informationen hat die Grünen-Fraktion den Entwurf von Wohnungsbauministerin Nicole Razavi (CDU) nun kurz vor dem geplanten Beschluss in der Landesregierung gestoppt. Grund dafür ist, dass die Mietpreisbremse laut Entwurf in den Städten Mannheim und Konstanz nicht mehr greifen soll, weil sich die Lage auf dem dortigen Mietmarkt teilweise verbessert habe. Das will Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz so nicht hinnehmen und fordert Nachbesserungen. 

CDU-Ministerin Razavi hält politischen Eingriff für rechtlich angreifbar 

Doch das Razavi-Ministerium wehrt eine Überarbeitung dem Vernehmen nach ab, weil sich der Entwurf auf ein unabhängiges Gutachten und Empfehlungen der Experten stütze. Eine nachträgliche Korrektur wäre ein politischer Eingriff und rechtlich angreifbar, heißt es. Die Mietpreisbremse sei grundsätzlich nun mal ein sehr umstrittener Eingriff in das Recht auf Eigentum. Die CDU hat den grünen Koalitionspartner bereits gewarnt, dass ein Anhalten der Kabinettsvorlage dazu führen könnte, dass die Mietpreisbremse nach Ablauf des Jahres landesweit erst mal nicht verlängert werden könne.

Mietpreisbremse: Künftig soll noch ein Drittel der Bevölkerung darunter fallen

Das Gutachten für Baden-Württemberg stammt von einem Hamburger Büro, das dafür zahlreiche Daten für alle 1.101 Städte und Gemeinden im Land ausgewertet hat, insbesondere den jüngsten Zensus von 2022. Wie der SWR erfuhr, sollen nach den Empfehlungen der Gutachter zwar statt der bisherigen 89 Kommunen künftig 130 Städte und Gemeinden unter die Mietpreisbremse fallen. Demnach fallen 43 Kommunen raus, 46 bleiben und 84 sollen neu dazukommen. Aber: Waren bisher 36 Prozent der Bevölkerung in BW von der Mietpreisbremse abgedeckt, sollen es künftig nur noch 33 Prozent sein.

Hintergrund ist, dass zwar mehr kleinere Kommunen hinzukommen, aber die zweitgrößte Stadt Mannheim mit gut 318.000 Einwohnern und Konstanz mit fast 87.000 herausfallen sollen. In Mannheim haben sich demnach die Preise von Bestandsmieten und in Angeboten für Neuverträge tendenziell angeglichen. Der Preisunterschied liege unter dem Landesdurchschnitt. In Konstanz wurde demnach zuletzt relativ viel Wohnraum geschaffen, sodass sich das Angebot deutlich verbessert habe.

Die Altstadt von Konstanz. Für Studierende zählt sie zu den teuersten Universitätsstädten in Baden-Württemberg wenn es um den Wohnraum geht. (Archivbild)
In Konstanz entstanden zuletzt viele neue Wohnungen (Archivbild).

Grüne monieren "sehr strenge Auslegung" des Gutachtens

In einem Brief von Grünen-Fraktionschef Schwarz und Vize Cindy Holmberg an die Ministerin heißt es, es liege an der "sehr strengen Auslegung des Gutachtens", dass Mannheim und Konstanz trotz eines weiter angespannten Mietmarkts herausfallen sollen. Auch dass künftig insgesamt weniger Menschen in Baden-Württemberg von dem Schutzmechanismus profitierten, lehnen sie ab. "Das kann nicht in unserem gemeinsamen Sinne sein", schreiben sie an Razavi.

Sie argumentieren, dass die wegfallende Mietpreisbremse in Mannheim und Konstanz für die Betroffenen "erhebliche soziale und ökonomische Konsequenzen" hätte. Es sei kontraproduktiv, wenn Städte, in denen sich erste Erfolge der Mietpreisbegrenzung zeigten, nun "mit relativ kurzer Frist" wieder aus dem Schutzmechanismus herausgenommen würden. Schwarz und Holmberg erklären schließlich: "In der jetzt vorliegenden Form kann unsere Fraktion die Kabinettsvorlage daher nicht freigeben." 

Die Grünen verlangen konkret, dass als Maßstab nicht der baden-württembergische Durchschnitt herangezogen wird, sondern der bundesweite. Denn das würde dazu führen, dass ein großer Teil der Städte und Gemeinden im Land unter die Mietpreisbremse fallen würde. Darüber hinaus fordern Schwarz und Holmberg, dass die Kommunen nur noch drei der fünf Kriterien erfüllen müssen, um unter den Schutzmechanismus zu fallen. Bisher sind es vier.

Linke für Mietpreisbremse in Mannheim und Konstanz

Kritik übt auch die Linke in Baden-Württemberg: "Die Mietpreisbremse muss weiter für Mannheim und Konstanz gelten", sagt die Landtagsspitzenkandidatin Kim Sophie Bohnen. Von einer Verbesserung der Lage auf dem Mietmarkt in diesen beiden Städten zu sprechen, sei "der pure Hohn“, so Bohnen weiter

Die Mietpreisbremse sei ein "zahnloser Tiger", der zu viele Ausnahmen biete. "Aber solange wir noch keinen bundesweiten Mietendeckel haben, muss die Mietpreisbremse wenigstens überall da gelten, wo es rechtlich möglich ist", sagt Sahra Mirow, Landessprecherin der Linken.

Vor allem Familien mit Kindern leiden unter hohen Mieten

Die schwarz-rote Bundesregierung hatte sich Ende Mai darauf verständigt, die Mietpreisbremse bis 2029 zu verlängern. Es ist jedoch den Ländern überlassen, zu entscheiden, in welchen Gebieten sie angewendet wird. Zur Begründung hieß es von Union und SPD, die Energiekosten und das Preisniveau seien insgesamt stark gestiegen. Mieterinnen und Mieter seien gezwungen, einen zunehmend größeren Anteil ihres Einkommens für Lebenshaltungs- und Mietnebenkosten der Wohnung auszugeben. Hohe Wiedervermietungsmieten träfen vor allem Menschen mit niedrigem Einkommen, zunehmend aber auch Durchschnittsverdiener. Vor allem Familien mit Kindern seien davon betroffen.

Mietpreisbremse kann relativ leicht umgangen werden

In Baden-Württemberg gilt die Mietpreisbremse seit 2015. Sie ist umstritten, der Eigentümerverband Haus&Grund hält sie für wirkungslos. Darüber hinaus kann sie auch umgangen werden, etwa über die Möblierung. Ein Weg ist es, die möblierte Wohnung nur für den vorübergehenden Gebrauch anzubieten. Für solche befristeten Mietverhältnisse gelten sämtliche Mieterschutzrechte nicht - wie etwa Kündigungsfristen oder eben die Mietpreisbremse. Mieterschützer beobachten, dass solche befristeten Mietverträge dann häufig als sogenannte Kettenmietverträge laufen. Das bedeutet, die Befristung wird immer wieder verlängert.

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Autor/in
Henning Otte
SWR-Reporter und -Redakteur Henning Otte, SWR Landespolitik

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