Der Stuttgarter AfD-Kreisverband hat den Stadtrat Niels Foitzik aus der Partei ausgeschlossen. Dieser hatte auf der Online-Plattform TikTok Videos veröffentlicht, in denen er Hitler verherrlichte. Zuerst berichtete die "Stuttgarter Zeitung" darüber. Für die AfD bedeutet das laut der Stadt Stuttgart jetzt, dass sie ihren Fraktionsstatus verliert. Den bekommt man erst ab vier Sitzen. Ohne Foitzik hat die AfD nur noch drei Sitze im Gemeinderat. Die Partei gilt jetzt als Gruppierung.
AfD hat jetzt weniger Bedeutung im Stuttgarter Gemeinderat
Auf SWR-Anfrage bestätigt die Stadt, dass die AfD einige Rechte verliert, da sie jetzt nur noch einen Gruppierung ist. Dazu gehört zum Beispiel das Recht auf Akteneinsicht. "In jedem Fall wird die finanzielle Ausstattung geringer", heißt es in einem Statement der Stadt.
Trotz Lob für Hitler: Foitzik bleibt im Gemeinderat
"Der Nationalsozialismus war wunderschön", sagt Foitzik in einem seiner Videos. "Jeder war willkommen unter Adolf Hitler", so der Stadtrat in einem anderen Video. Mittlerweile sind die Videos gelöscht. Seinen Sitz im Gemeinderat verliert Foitzik auch durch den Rauswurf aus seiner Partei nicht. Er ist weiter Stadtrat, jetzt aber fraktionslos. Nur dann, wenn er freiwillig zurücktritt, könnte ein anderer Kandidat der AfD nachrücken.
Am Freitag wurde Foitzik noch als Fraktionsmitglied der AfD aufgelistet, sowohl auf der Seite des AfD-Kreisverbands, als auch auf den Seiten der Stadt zum Gemeinderat. Auf SWR-Nachfrage hieß es von Seiten der Stuttgarter AfD am Freitag, dass alle Mitglieder im Urlaub seien und erst in der kommenden Woche jemand Anfragen beantworten könne.
Ausschluss aus Gemeinderat nur bei Verbrechen
Ein Gemeinderatsmitglied rauszuwerfen ist schwer. Laut der Stadt Stuttgart gibt es kein Verfahren, durch das ein Mitglied seinen Sitz verliert. Das passiere nur, wenn die Person als unwählbar gilt. Diesen Status bekäme ein Stadtrat, wenn er wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt würde. Bei Volksverhetzung, Untreue oder Betrug gilt das laut Stadt aber nicht. Denn das seien sogenannte Vergehen und keine Verbrechen. Das bedeutet: Selbst wenn ein Stadtrat beispielsweise wegen Volksverhetzung zu über einem Jahr Haft verurteilt wird, behält er seinen Sitz im Gemeinderat trotzdem.