LKA wertet Video und Zeugenberichte aus

Polizist erschießt Mann in Stuttgart-Ost: Das sagt ein Augenzeuge

In der Nacht auf Dienstag wurde ein 29-Jähriger erschossen. Nun ist ein Video des Vorfalls aufgetaucht. Außerdem hat sich ein Augenzeuge gemeldet.

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Stand

Von Autor/in Verena Neuhausen

Wie kam es dazu, dass ein Polizist in der Nacht auf Dienstag die Waffe gezogen und einen 29-Jährigen erschossen hat? Das versuchen die Ermittlungsbehörden derzeit zu klären.

Dazu werten die Ermittler derzeit unter anderem ein Video aus, das den Moment der Schussabgabe in der Nacht zeigen soll. Das Landeskriminalamt (LKA) geht außerdem weiteren Spuren und Zeugenaussagen nach, die helfen sollen zu rekonstruieren, warum der Polizist den Schuss abgegeben hat.

Zeuge schildert Vorfall

Einer der Zeugen hat sich an den SWR gewandt und schildert, wie er die Situation in der Nacht wahrgenommen hat.

Was ist im Video zu sehen?

Dem SWR liegt das Video vor, das derzeit beim LKA ausgewertet wird. Darin ist ein Polizist zu sehen, der mit einer gezogenen Waffe in der einen und einer Taschenlampe in der anderen Hand ruft: "Polizei, Hände hinter den Rücken!" Wenig später hört man, wie der Polizist ruft "oder ich schieße". Zu dem Zeitpunkt sieht man den Polizisten nicht mehr im Bild, dafür aber einen Mann, der über eine Absperrung und Bepflanzung springt. Dann fällt ein Schuss, der Mann sackt wenige Augenblicke später zusammen.

Wie werten Ermittler das Video aus?

Bevor die Ermittler das Video nicht komplett ausgewertet haben, gibt es dazu keine Stellungnahme von der Staatsanwaltschaft Stuttgart oder dem Landeskriminalamt, das die Ermittlungen übernommen hat. Wie der SWR jedoch erfahren hat, laufen derzeit akribische Auswertungen des Videos mit Methoden, wie sie Laien nicht zur Verfügung stehen. Dazu gehört nach SWR-Informationen eine genaue forensische Analyse jeder einzelnen Bildsequenz.

Dabei spielt laut SWR-Recherchen eine Rolle, welche genauen Distanzen zwischen dem Tatverdächtigen und dem Polizisten bestanden haben und wie sie sich aufeinander zu- oder voneinander wegbewegten. Das ist entscheidend, um Aussagen darüber treffen zu können, ob der Polizist möglicherweise einem unmittelbar bevorstehenden Angriff des Tatverdächtigen ausgesetzt gewesen sein könnte. Zur Bewertung des Videomaterials sind nach SWR-Informationen weitere Ermittlungen nötig. Dazu wird der genaue Wissenstand des Polizisten im Moment der Schussabgabe ermittelt. Dazu gehört zum Beispiel die Frage, für wie gefährlich der Tatverdächtige in dem Moment gehalten wurde.

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Was sagt ein Augenzeuge aus der Nacht?

Beim SWR hat sich jemand gemeldet, der den Schuss des Polizisten nach eigenen Angaben aus nächster Nähe beobachtet hat. Er möchte nicht mit seinem Namen öffentlich genannt werden. Seine Informationen hat er den Ermittlern zur Verfügung gestellt. Nach seinem Eindruck war ein Polizist alleine und ohne weitere am Einsatz beteiligte Beamte noch einmal in den Innenhof zurückgekehrt. Der Augenzeuge vermutet: Ein einzelner Beamter hatte den Verdacht, wo sich der Tatverdächtige aufgehalten haben könnte. Der Polizist habe sogleich gerufen "Ich habe Kontakt", aber nach dem Eindruck des Augenzeugen hätten das die anderen Polizisten nicht gehört. Er habe das Gefühl, dass der Polizist in dem Moment alleine gelassen worden sei - und dass nach seinem Eindruck die anderen zu spät dazugekommen seien. Der Zeuge versichert aber, dass er keine Ahnung habe, wie ein Polizeieinsatz dieser Art ablaufen müsse und sagt, er könne die Polizeiarbeit nicht bewerten. Auf ihn habe es so gewirkt, dass "die da einen sehr guten Job gemacht haben". Dennoch beschäftige ihn, was er mitangesehen hat, und er frage sich, ob das wirklich alles so hat passieren müssen. "So was mit eigenen Augen zu sehen, wünscht sich keiner", sagte er dem SWR. Ihm sei wichtig zu erwähnen, dass er für die Tatsache, dass geschossen wurde, Verständnis aufbringe.

Was sagt ein Professor der Polizeihochschule?

Porträtfoto von Christoph Buchert, Polizeihochschule Köln. Er äußert sich zu dem Vorfall in Stuttgart Ost, bei dem ein Polizist einen Mann erschossen hat.
Christoph Buchert, Polizeihochschule Köln

Der Jurist Christoph Buchert aus Baden-Württemberg lehrt an der Polizeihochschule Köln. Er konnte das Video des Vorfalls sehen. Er erläutert, dass die Polizei eine Schusswaffe stets nur "nach dem Ultima-Ratio-Prinzip" einsetzen dürfe, zu schießen sei also das letzte Mittel. Schießen dürfe man entweder präventiv, also um Gefahren abzuwenden, aber auch repressiv, also bei der Verfolgung eines Tatverdächtigen - das jedoch in noch engeren Grenzen. "Ganz wichtig: Dann kann der Schuss gerade auch in Notwehrsituationen geboten sein."

Mit Blick auf das konkrete Video sagt er: "Wenn wir uns hier die Situation vor Augen führen, dann müssen wir vor allem auch die Frage der Rechtmäßigkeit zum Zwecke der Notwehr stellen." Bei der Überprüfung komme es - so der Jurist - immer auf die "Ex Ante"- Sicht an, also die Sicht, wie sie der Polizist gehabt habe, als er geschossen hat. Deshalb könne er nur davor warnen, so ein Video nur aus der "Retro-Perspektive" zu beurteilen. Er gehe davon aus, dass die Frage, was während der Fahndung bekannt gewesen sei über eine Gefährdungslage, bei einer rechtlichen Betrachtung eine zentrale Rolle spiele. Sollte beispielsweise kurz vor dem Schuss bekannt gewesen sein, dass der Tatverdächtige ein Messer oder eine Schusswaffe mit sich führte, dann "muss der Polizeibeamte das in die Bewertung einer dynamischen Situation miteinbeziehen, und dann ist die Grenze selbst der Erforderlichkeit eines Schusswaffeneinsatzes sehr schnell erreicht".

Auch die Frage der Abstände zwischen Polizist und Tatverdächtigem sei sehr wichtig. Buchert erläutert, dass ein Mensch mit einem Messer in einer Sekunde sieben Meter zurücklegen könne. Bei solchen Distanzen zwischen Tatverdächtigen und Polizist könne ein Schuss deshalb durchaus rechtmäßig und verhältnismäßig zur Verteidigung sein. Es sei auch klar, dass so ein Schuss nicht kontrolliert abgegeben werden könne und dass solche Verteidigungsschüsse in die Körpermitte erfolgten.

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Was sagt die Bürgerbeauftragte?

Beate Böhlen, die für die Polizei zuständige Bürgerbeauftragte, erklärte gegenüber dem SWR: "Es stellt sich die Frage weshalb bei den Einsätzen in Göppingen/Wangen und in Stuttgart-Ost ebenso wie z.B. in Mannheim im Mai 2022 die Polizisten keine Bodycams trugen. Der Einsatz von Bodycams verbessert den Schutz von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten." Sie kritisiert, dass Handyvideos immer nur Ausschnitte des Geschehens wiedergäben. Sie befürwortet deshalb Bodycams: "Eines aus der Perspektive des Polizeibeamten oder der Polizeibeamtin aufgenommenen Videos kann die Gesamtsituation aufzeigen und gibt für die Ermittlungen wichtige Einblicke, wie sich die konkrete Situation für den Beamten/die Beamtin darstellte."

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