Erpressung und gefährliche Körperverletzung

"Mafia"-Prozess: Lange Haftstrafen für Kokainhandel und Gewalttat

Nachdem das Urteil eigentlich schon vor knapp zwei Wochen hätte fallen sollen, ist nun klar: Die Angeklagten im "Mafia"-Prozess müssen mehrere Jahre in Haft.

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Von Autor/in Werner Trefz

Im Stuttgarter "Mafia"-Prozess um Kokainhandel, eine Attacke mit Körperverletzung in einem Kleingarten und Erpressung mit angeblichen Mafia-Verbindungen sind am Dienstag die Urteile gefallen. Das Landgericht Stuttgart verurteilte die drei Angeklagten zu Haftstrafen von sechs Jahren, drei Jahren und zehn Monaten sowie zwei Jahren und zehn Monaten.

Damit endet ein Verfahren, das seit Januar als einer von mehreren Prozessen mit mutmaßlichem Mafia-Bezug am Landgericht für Aufsehen sorgte.

Kokain-Schulden sollen Auslöser der Tat gewesen sein

Das Gericht sah erwiesen an, dass einer der Männer einem Kunden aus dem Kreis Ludwigsburg mehrfach Kokain im Gesamtwert von knapp 12.000 Euro verkauft hatte. Als dieser die Schulden nicht bezahlen konnte, hat er das Opfer in einen Kleingarten gelockt.

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Die Vorwürfe sind Drogenhandel, versuchter Mord und Erpressung - die Urteile gegen drei Männer mit mutmaßlichen Mafia-Verbindungen wurden am Donnerstag vor dem Landgericht vertagt.

Dort ist der Mann von einem der Angeklagten massiv geschlagen und getreten worden - unter anderem mit einem Radmutterschlüssel. Das Opfer erlitt eine Platzwunde am Kopf, ein Schädel-Hirn-Trauma und verlor zwei Zähne. Während des Prozesses hatte der Angeklagte die Tat gestanden.

Im Anschluss haben die Angeklagten demnach die Familie des Opfers unter Druck gesetzt. Dabei haben sie auch mit angeblichen Kontakten zur italienischen Mafia gedroht. Die Familie zahlte nach Angaben der Staatsanwaltschaft die geforderten 12.000 Euro.

Gefährliche Körperverletzung und versuchter Totschlag

Das Gericht begründete die unterschiedlichen Haftstrafen mit der Rolle der Männer bei der Tat und der rechtlichen Bewertung:

  • Der Haupttäter, der im Kleingarten auf das Opfer einschlug und eintrat, wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt - wegen Versuchs einer besonders schweren räuberischen Erpressung mit gefährlicher Körperverletzung. Ein versuchter Totschlag wurde ihm nicht angelastet, weil er die Gewalteinwirkung abgebrochen und die Tat nicht bis zu einem möglichen Tod des Opfers fortgeführt hat.
  • Der zweite Angeklagte, der nach Überzeugung des Gerichts die Adresse des Opfers weitergab und so die Tat erst ermöglichte, erhielt drei Jahre und zehn Monate wegen versuchtem Totschlag und räuberischer Erpressung.
  • Der dritte Mann, der nach Einschätzung des Gerichts vor allem wegen offener Drogenschulden auf das Geld aus der Erpressung aus war, bekam zwei Jahre und zehn Monate Haft, ebenfalls wegen Beihilfe zu versuchtem Totschlag und räuberischer Erpressung.

Bei den beiden Helfern wertete das Gericht die Beihilfe zum versuchten Totschlag als gegeben, weil ihnen bewusst gewesen sei, dass der Haupttäter das Opfer möglicherweise töten könnte. Das hätten sie billigend in Kauf genommen.

Prozess zog sich - Urteil zunächst vertagt

Eigentlich wollte das Landgericht die Urteile bereits vor knapp zwei Wochen sprechen. Damals hatte der Hauptangeklagte jedoch eine fast einstündige persönliche Erklärung verlesen: Er wisse, dass er Fehler gemacht habe, hoffe aber auf ein "gerechtes Urteil". Die Urteilsverkündung wurde verschoben.

Teil einer Serie von Verfahren mit Mafia-Bezug

Der jetzt zu Ende gegangene Prozess ist einer von von mehreren Verfahren, mit denen sich das Landgericht Stuttgart seit Jahresbeginn wegen mutmaßlicher Mafia-Verbindungen beschäftigt.

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Werner Trefz
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Frieder Kümmerer
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