In Baden-Württemberg sind zwischen 2020 und 2025 elf Tatverdächtige wegen versäumter Fristen der Justiz aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das hat das Justizministerium dem SWR bestätigt. Gegen alle Freigelassenen bestand nach Angaben des Justizministeriums dringender Tatverdacht.
Laut Justizministerium wurden den Tatverdächtigen unter anderem versuchter Mord oder schwere Sexualdelikte vorgeworfen. Demnach handelte es sich bei den elf Freilassungen über die letzten fünf Jahre um "absolute Ausnahmefälle".
Ministerium begründet Freilassungen mit Einzelfehlern
Grund für die Entlassungen sei jeweils "eine fehlerhafte Verfahrensbearbeitung im konkreten Einzelfall" gewesen, die zu Fristversäumnissen geführt hätten, so das Ministerium weiter. Es handle sich aber nicht um strukturelle Probleme oder Personalmängel, heißt es auch in der Antwort auf eine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion.
Seit 2025 seien weitere 100 neue Stellen bei den Staatsanwaltschaften im Land geschaffen worden. Deshalb seien die Stellen für Staatsanwälte und Richter im Land "nahezu vollständig besetzt". Es gebe deshalb auch keinen Handlungsbedarf.
50 dringend Tatverdächtige bundesweit entlassen
Bundesweit sind im vergangenen Jahr laut dem deutschen Richterbund 50 dringend Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil die Verfahren zu lange dauerten.