VG Sigmaringen hat im Eilverfahren entschieden

AfD-Landesparteitag darf in Hechingen stattfinden: Gericht gibt Partei Recht

Die AfD darf ihren Landesparteitag in Hechingen abhalten. Nach einem Eilverfahren des Verwaltungsgerichts Sigmaringen muss die Stadt der AfD die Stadthalle zur Verfügung stellen.

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Die AfD hat sich gerichtlich gegen die Stadt Hechingen durchgesetzt. Sie darf ihren Landesparteitag wie geplant am 9. November in der Stadthalle in Hechingen veranstalten. Das ergibt sich laut einem Gerichtssprecher aus einer einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen. Die Stadt muss ihr folglich den Europasaal überlassen.

AfD-Landesparteitag: Gemeinderat hatte Mietvertrag gekündigt

Der Gemeinderat hatte Mitte September entschieden, dass in der Stadthalle keine überörtlichen politischen Veranstaltungen mehr stattfinden dürfen - nachdem ein Mietvertrag mit der AfD abgeschlossen worden war. Diesen Mietvertrag hat die Stadt dann gekündigt.

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat nun argumentiert: Die nachträgliche und rückwirkende Änderung der Nutzungsbedingungen für die Stadthalle lege den Verdacht nahe, dass deren Zweck gewesen sei, die AfD auszuschließen. Das verletze deren Recht auf Gleichbehandlung im politischen Wettbewerb.

Parteitag am Jahrestag der Reichspogromnacht

Ein weiteres Argument der Stadt war gewesen, dass der Parteitag der vom Landesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuften Partei am 9. November stattfinden soll, dem Jahrestag der Reichspogromnacht. Die AfD sagte, der Termin sei Zufall.

Das Gericht kam zur Auffassung, dass das Datum zwar provozierend gewählt sei. Man müsse es aber hinnehmen, angesichts der Bedeutung des Parteitags für die Chancen der AfD bei der kommenden Landtagswahl am 8. März 2026. Denn eine nicht verbotene Partei habe das Recht, selbst Ort und Zeitpunkt ihres Parteitages zu bestimmen.

Nächste Instanz: VGH in Mannheim

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Hechingen will nun den Beschluss und die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, eingehend prüfen. Anschließend will sie über ihr weiteres Vorgehen entscheiden.

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Autor/in
Sarah Beschorner
Sarah Beschorner
Peter Binder
Peter Binder ist Reporter für Hörfunk, Online und Fernsehen beim SWR im Studio Tübingen.

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