Landesregierung bessert Nichtraucherschutzgesetz nach

Tübingens OB Palmer und Kollegen bleiben bei ihrer Kritik am Rauchverbot

Seit 1. Juni gilt das neue Nichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg. Heißt: strengere Rauchverbote an Haltestellen, Spielplätzen und Freizeitorten. Das sorgt weiter für Ärger.

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Von Autor/in Catharina Straß

Boris Palmer, OB aus Tübingen (parteilos), und andere Bürgermeister in Baden-Württemberg sind mit dem neuen Nichtraucherschutzgesetz unzufrieden. Das Gesundheitsministerium will jetzt nachbessern, doch Palmer bleibt skeptisch - trotz der Korrekturen.

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Als "schlecht gemacht" und nicht praktikabel bezeichnete Palmer das Gesetz bereits Anfang Juni. Die Einhaltung des Regeln zu kontrollieren, bedeute für die Stadt einen hohen Arbeitsaufwand und viele Kosten. Ein Knackpunkt dabei: Das Rauchverbot legt nicht eindeutig fest, wie groß die Rauchverbotsbereiche rund um Bushaltestellen sein sollen.

Die Stadtverwaltung müsse also herausfinden, wie groß die Verbotszone bei jeder einzelnen Bushaltestelle sei, moniert der Tübinger. Ein "irrer Aufwand". Er habe deswegen entschieden, lediglich Verbotsschilder aufzuhängen. Und riskiert damit eine Strafe.

Gesundheitsministerium will nacharbeiten

Mit seiner Kritik ist der Tübinger inzwischen nicht mehr allein: Auch Stuttgarts Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) kritisiert das Rauchverbot laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) als "kein sehr ausgereiftes und praxistaugliches Werk der Gesetzgebungskunst." Gesundheitsminister Oliver Hildenbrand (Grüne) will laut dpa jetzt nacharbeiten. Gesetze, so der Minister, müssten gut nachvollziehbar und umsetzbar sein, deshalb würden die Anwendungshinweise zum Gesetz aktualisiert.

Rauchverbot entlang des Halteverbots?

Hildenbrand schlägt vor, sich beim Rauchverbot rund um Bushaltestellen am Halteverbotsschild im Straßenverkehr zu orientieren: 15 Meter vor und nach dem Schild dürfen keine Autos halten. Und beim Rauchverbotsschild eben keine Raucher. OB Palmer bleibt skeptisch: Sicher sorge der Vorschlag für mehr Klarheit. "Es führt aber zu immensen Investitionen, um es rechtssicher zu markieren", so Palmer. Weder "die Raucher noch die Büttel" würden mit einem Zollstock herumlaufen.

Mit dem neuen Gesetz will die Landesregierung das Rauchverbot verschärfen. Neu ist: Auch E-Zigaretten, Shishas und Vaporizer fallen jetzt unter das Nichtraucherschutzgesetz. Es gilt in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen, darunter Spielhallen, Spielplätze, Bus- und Bahnhaltestellen sowie Schulhöfe. Auch in Zoos, Freizeitparks und Freibädern darf jetzt nicht mehr geraucht werden.

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